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Ausgangsverbot für Katzen in Walldorf vorzeitig beendet

Katzen-Besitzer dürften nun aufatmen. In Walldorf ist eine ungewöhnliche Maßnahme zum Schutz seltener Vögel aufgehoben worden. Doch warum?

Katzen-Ausgangssperre in Walldorf
Katze Mimi steht vor der Katzenklappe. Foto: Marijan Murat
Katze Mimi steht vor der Katzenklappe.
Foto: Marijan Murat

Nach drei Monaten Ausgangsverbot zum Schutz seltener Vögel dürfen sich Katzen in Walldorf wieder frei bewegen. Zwei Wochen früher als vorgesehen ist am Montag diese ungewöhnliche Maßnahme für Katzen in der Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis zu Ende gegangen. Die Jungtiere der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen seien dank der Wetterlage so weit entwickelt, dass kein Risiko mehr für sie bestehe. Aus Sicht der Behörde hat die Maßnahme in Walldorf-Süd Wirkung gezeigt: Zwei Haubenlerchenpaare haben gebrütet, acht Jungtiere sind geschlüpft, wie das Amt am Montag mitteilte. Deshalb dürften Freiläuferkatzen vorzeitig wieder vor die Tür.

Zugleich stellte die Behörde klar, dass die ursprüngliche Allgemeinverfügung mit dieser Teiländerung nicht aufgehoben sei. »Sie gilt bis zum Jahr 2025 weiter - jeweils im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August«, bekräftigte die Behörde, bei der 43 Katzenbesitzer Widerspruch eingelegt hatten.

Gegen einen Halter war ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt worden. Dessen Tier war dem Amt zufolge nahe dem Brutgebiet der Vögel im Süden des Ortes jagend beobachtet worden. Die Anordnung war Mitte Mai sehr kurzfristig in Kraft getreten und hatte bundesweit Aufsehen erregt und viel Kritik ausgelöst.

Das Amt rechtfertigte die Verfügung mit dem Hinweis auf nur noch 60 Brutreviere im Land. Von den Katzen gehe eine erhebliche Gefahr aus für die Bodenbrüter, die auch ausschließlich am Boden nach Nahrung suchten. In Walldorf-Süd habe es im vergangenen Jahr nur noch drei Brutpaare gegeben. Tierschützer hatten hingegen auf die missliche Lage der an Freigang gewöhnten Katzen aufmerksam gemacht.

Von dem Verbot ausgenommen sind Katzen, wenn sie an die kurze Leine genommen werden oder sich nachweisbar nicht in Bereichen bewegen, in denen sie zur Gefahr für die Jungtiere werden können.

Die Haubenlerche

Infos über die Verfügung des Landratsamtes

© dpa-infocom, dpa:220815-99-389386/3