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Auftrittsverbote wegen Corona: Klage auf Entschädigung

Die Corona-Pandemie mit all ihren Einschränkungen wie etwa Auftrittsverboten hat finanziell so manchem Künstler das Genick gebrochen. Ein Musiker zieht gegen das Land Baden-Württemberg zu Felde - und legt den Fall nun dem BGH vor.

Musiker Martin Kilger
Musiker Martin Kilger steht mit seiner Gitarre auf einer Bergwiese. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/DPA
Musiker Martin Kilger steht mit seiner Gitarre auf einer Bergwiese.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/DPA

Keine Auftritte, kaum Einnahmen und alles wegen Corona - der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft von Donnerstag (9.30) an, ob einem Berufsmusiker deswegen eine Entschädigung vom Land Baden-Württemberg zusteht. Martin Kilger, der eine Produktionsfirma für Musik und Film betreibt und eine Band leitet, waren wegen der Corona-Verordnungen zahlreiche Auftritte geplatzt. Ihm und seiner Band seien zwischen März und Juli 2020 Einnahmen in monatlich fünfstelliger Höhe entgangen, sagt der 47-Jährige.

Nach eigenen Worten ist er der bundesweit erste Musiker, der wegen der coronabedingten Einnahmeausfälle auf Entschädigung klagt. In den Vorinstanzen im Südwesten war Kilger erfolglos gewesen. Auch in Bayern, dem Sitz seiner Firma und ebenso wie Baden-Württemberg Schwerpunkt-Bundesland seiner Auftritte, war er vergeblich vor Gericht gezogen.

Juristisch gehe es um die Frage eines staatlich verordneten »Sonderopfers«, für das Kilger eine Entschädigung zustehe, sagte sein Anwalt aus den Vorinstanzen, Niko Härting. Das damals für die Coronaverordnungen zuständige Sozialministerium wollte sich zunächst nicht äußern. Weitere Klage von Künstlern gegen das Land seien derzeit aber nicht anhängig. Ob der BGH am Donnerstag auch ein Urteil spricht, ist noch offen. (Az. III ZR 54/22)

Ankündigung des Gerichts

© dpa-infocom, dpa:230726-99-543049/2