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Anzeige für Einkauf nach 20 Uhr: Polizei erklärt Regeln

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Polizist in Uniform. Foto: Jens Büttner/zb/dpa
Polizist in Uniform. Foto: Jens Büttner/zb/dpa

ULM. Die Polizei hat noch einmal betont, dass die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg auch in der Silvesternacht gelten. »Damit verbunden ist außerdem ein Verbot von Ansammlungen sowie ein Alkohol- und Böllerverbot im öffentlichen Raum«, teilte das Ulmer Präsidium am Mittwoch mit.

Konkret erlaubt sind Treffen im Privaten von maximal fünf Menschen ab 15 Jahren aus bis zu zwei Haushalten; Kinder werden nicht mitgezählt. Zwischen 5 und 20 Uhr ist die Fahrt zu Verwandten und Freunden erlaubt. Nachts darf das Haus nur mit triftigem Grund verlassen werden - zum Beispiel, wenn man dringend einen Arzt aufsuchen muss. Die Rückreise von einer Silvesterfeier gilt nicht als solcher Grund. Übernachten bei Privatpersonen ist aber möglich.

Das Polizeipräsidium Ulm hat allein am Dienstag mehr als 50 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt und mehrere Anzeigen geschrieben - unter anderem gegen Menschen, die nach 20 Uhr zum Zigaretten- oder Essenholen unterwegs waren. Das sei kein triftiger Grund, um zu der Zeit in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein. Bei Verstößen könne ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden.

Die Verstöße seien keine Bagatelldelikte, hieß es in der Mitteilung. »Vielmehr sind die Regelungen zwingend erforderlich, um Menschenleben und die Gesundheit zu schützen. Jede und jeder Einzelne kann und soll seinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten.« Ärger droht daher vor allem jenen, die sich auch von der Polizei nicht belehren lassen und die Regeln weiterhin missachten. In erster Linie gehe es den Beamten darum, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilisieren. Sie gingen deshalb mit Augenmaß vor und appellierten zunächst nur. (dpa)