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Anwohnerparken in Freiburg wird nach Urteil wieder teurer

Die Gebühren für das Anwohnerparken sind ein Reizthema in Freiburg - der erbitterte Streit ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Nun gibt es einen neuen Preis - sind die Wogen damit geglättet?

Anwohnerparken
Ein Schild mit der Aufschrift »Bewohner mit Parkausweis frei«. Foto: Philipp von Ditfurth/DPA
Ein Schild mit der Aufschrift »Bewohner mit Parkausweis frei«.
Foto: Philipp von Ditfurth/DPA

Freiburg schraubt nach einem aufsehenerregenden Urteil die Preise für das Anwohnerparken wieder nach oben, bleibt aber deutlich unter einem früheren Gebührenniveau. Vom 1. Dezember an ist eine einheitliche Jahresgebühr von 200 Euro fällig, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Der Jahrestarif beträgt seit Juni in einer Art Übergangslösung 30 Euro. Aus dem Rathaus hieß es dazu: »Alle, die in den vergangenen Wochen einen Bewohnerparkausweis für 30 Euro und die Dauer von 12 Monaten erhalten haben, können ihn bis zum Ablauf der Frist verwenden.«

Die Leipziger Bundesverwaltungsrichter hatten im Juni eine damalige Gebührensatzung der Schwarzwaldmetropole mit vergleichsweise teuren Tarifen gekippt. Unmittelbar nach dem Urteil verbilligte die Breisgau-Kommune neue Parkausweise drastisch und führte die 30-Euro-Gebühr ein. Zuvor waren es durchschnittlich rund 360 Euro pro Auto gewesen. Die alte Regelung war nach Länge der Fahrzeuge gestaffelt - bisweilen mussten Bürgerinnen und Bürger bis zu 480 Euro im Jahr berappen.

Das Urteil aus Leipzig galt auch als Signal für andere Kommunen, sich intensiv mit dem Thema Anwohnerparken zu beschäftigen. So passte die Stadt Konstanz ihre Regelungen an. Die Stadt kündigte vor knapp zwei Monaten an, Parkgebühren in Höhe von 170 000 Euro an Bürger zurückzahlen.

Das Leipziger Gericht stufte unter anderem verschiedene in dem damaligen Freiburger Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein. »Weil eine Sozialstaffelung in der Verordnung rechtlich nicht zulässig ist, haben wir die Gebühr deutlich niedriger angesetzt als die ursprünglich beschlossenen 360 Euro im Mittel pro Jahr«, erklärte nun Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos). »Mit der neuen Lösung haben wir wesentlich geringeren Aufwand.«

In Freiburg waren nach dem Urteil Tausende Anträge auf Rückerstattung zuviel gezahlter Gebühren bei der Stadt eingegangen. Da für das Anwohnerparken bis zum Jahr 2021 nur 30 Euro genommen wurden, hatte der Freiburger FDP-Stadtrat Sascha Fiek gegen die kräftige Erhöhung geklagt.

Mitteilung Stadt Freiburg

© dpa-infocom, dpa:231121-99-30649/3