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Anwalt: »Querdenken«-Initiator Ballweg bleibt in U-Haft

Wegen des Verdachts des Betrugs und der Geldwäsche sitzt der »Querdenken«-Gründer Ballweg seit Ende Juni in Untersuchungshaft. Mit einer Haftprüfung wollten seine Anwälte erreichen, dass er auf freien Fuß kommt. Ein Ermittlungsrichter fällte dazu nun eine Entscheidung.

Michael Ballweg
Michael Ballweg, Initiator der Initiative »Querdenken«, spricht bei einer Protestkundgebung. Foto: Christoph Schmidt
Michael Ballweg, Initiator der Initiative »Querdenken«, spricht bei einer Protestkundgebung.
Foto: Christoph Schmidt

Der Initiator der »Querdenken«-Bewegung, Michael Ballweg, bleibt nach einer Haftprüfung in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Stuttgart habe am Freitag entschieden, den Haftbefehl aufrechtzuerhalten, teilte Ballwegs Anwalt Alexander Christ mit. Das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Stuttgart waren am Freitagnachmittag zunächst nicht zu erreichen.

Das Verteidigerteam will nach Angaben von Christ »nach Auswertung und Begründung kurzfristig eine Erklärung abgeben«. Die Anwälte des 47-Jährigen hatten die Haftprüfung beantragt, da sie die in der Ermittlungsakte vorgebrachten Verdachtsmomente für nicht gedeckt hielten, wie Anwalt Christ mitteilte. Das Amtsgericht Stuttgart traf nach einem Haftprüfungstermin am vergangenen Montag zunächst keine Entscheidung, sondern machte von einer einwöchigen Frist dafür Gebrauch.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen Betrugs und Geldwäsche gegen Ballweg. Dieser sitzt seit dem 29. Juni wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Bei einer Durchsuchung Ende Juni hatten sich laut Behörden-Angaben konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ballweg sich mit seinen Vermögenswerten ins Ausland absetzen wollte. Nach Angaben aus Justizkreisen besteht der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430.000 Euro.

Die Anwälte hatten sich vor der Haftprüfung zuversichtlich gezeigt, dass Ballweg danach auf freien Fuß kommen würde. Bei dem Termin am Montag sollte nach Angaben der Anwälte geprüft werden, ob der dringende Tatverdacht und die Fluchtgefahr weiterhin bestehen. Eine weitere mündliche Haftprüfung kann nur im Abstand von drei Monaten beantragt werden, wie das Amtsgericht Stuttgart zuvor mitgeteilt hatte.

Während der Haftprüfung hatten sich laut Polizei mehrere Hundert Unterstützer der »Querdenken«-Bewegung vor der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim versammelt, um Ballwegs Freilassung zu fordern.

Die »Querdenken«-Bewegung hat sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhänger demonstrieren immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischen Tendenzen.

© dpa-infocom, dpa:220819-99-450178/3