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Anwälte: »Querdenken«-Initiator Ballweg bleibt in Haft

Wegen des Verdachts des Betrugs und der Geldwäsche sitzt der Initiator der »Querdenken«-Proteste seit Wochen in U-Haft. Seine Anwälte wollen erreichen, dass er bald wieder freikommt. Für eine Entscheidung benötigt ein Gericht aber noch mehr Zeit.

Haftprüfungstermin von »Querdenken«-Gründer - Demo vor JVA
»Die Justiz spricht: Freiheit für Michael« und »Ballweg! Freispruch!!!« steht bei einer »Querdenken«-Demonstration auf dem Plakat. Foto: Christoph Schmidt
»Die Justiz spricht: Freiheit für Michael« und »Ballweg! Freispruch!!!« steht bei einer »Querdenken«-Demonstration auf dem Plakat.
Foto: Christoph Schmidt

Der Initiator der »Querdenken«-Bewegung, Michael Ballweg, bleibt vorerst weiter in Haft. Bei einem Haftprüfungstermin am Montag traf ein Ermittlungsrichter noch keine Entscheidung über die weitere Untersuchungshaft, wie der Anwalt Alexander Christ am Montagabend in Stuttgart mitteilte. Den Angaben nach soll das Amtsgericht Stuttgart nun innerhalb einer Woche über die weitere U-Haft des 47-Jährigen entscheiden. Das Gericht war am Abend für eine Stellungnahme nicht mehr erreichbar.

Ballwegs Anwälte hatten die Haftprüfung beantragt, da sie die in der Ermittlungsakte vorgebrachten Verdachtsmomente für nicht gedeckt hielten, wie Anwalt Christ mitteilte, der innerhalb eines Teams aus Anwälten die Medienarbeit übernommen hat.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen Betrugs und Geldwäsche gegen Ballweg. Dieser sitzt seit dem 29. Juni wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Bei einer Durchsuchung Ende Juni hatten sich laut Behörden-Angaben konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ballweg sich mit seinen Vermögenswerten ins Ausland absetzen wollte. Nach Angaben aus Justizkreisen besteht der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430.000 Euro.

Bei dem Termin am Montag sollte nach Angaben von Ballwegs Anwälten geprüft werden, ob der dringende Tatverdacht und die Fluchtgefahr weiterhin bestehen. Die Anwälte hatten sich vorab zuversichtlich gezeigt, dass Ballweg nach der Haftprüfung auf freien Fuß kommt.

Aus den Ermittlungsakten geht laut Christ hervor, dass Ballweg finanzielle Zuwendungen für sich verwendet haben soll. Diese seien auf verschiedenen Konten eingegangen. Um damit Ausgaben tätigen zu können, habe es diverse Umbuchungen gegeben. Daraus leite die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Geldwäsche ab, erklärte Christ. Dieser Argumentation folgen die Anwälte des »Querdenken«-Initiators demnach nicht.

Während der Haftprüfung hatten sich den Nachmittag über laut Polizei rund mehrere Hundert Unterstützer der »Querdenken«-Bewegung vor der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim versammelt, um Ballwegs Freilassung zu fordern.

Die »Querdenken«-Bewegung hat sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhänger demonstrieren immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischen Tendenzen.

© dpa-infocom, dpa:220815-99-398466/3