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Anklage gegen mutmaßliche Automatensprenger

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen sechs mutmaßliche Mitglieder einer Bande von Geldautomaten-Sprengern erhoben. Die Angeschuldigten im Alter von 23 bis 32 Jahren sollen zwischen Oktober und November 2021 an einer Serie von Geldautomatensprengungen in Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen beteiligt gewesen sein, teilte ein Sprecher am Dienstag mit. Bei den fünf Sprengungen sollen sie eine Beute zwischen 2.800 und 154.000 Euro gemacht haben. Der Schaden an den Automaten betrug rund 550.000 Euro.

Gesprengter Geldautomat
Ein gesprengter Geldautomat ist hinter einer Polizeiabsperrung zu sehen. Foto: Matthias Balk
Ein gesprengter Geldautomat ist hinter einer Polizeiabsperrung zu sehen.
Foto: Matthias Balk

Die Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz und in Sachsen-Anhalt ermitteln den Angaben zufolge, ob die mutmaßlichen Serientäter dort ebenfalls Taten begangen haben. Drei der Angeklagten waren im März vergangenen Jahres im Zusammenhang mit einer geplanten Geldautomatensprengung in Nieder-Mörlen festgenommen worden. An den Ermittlungen gegen die mutmaßliche Bande waren auch niederländische Behörden und Europol beteiligt.

Schlüssel zum Ermittlungserfolg war letztlich das Auto, das die mutmaßlichen Automatensprenger fuhren, sagte der Sprecher: Es sei stets dasselbe Fahrzeug verwendet worden, an dem dann während der Taten gestohlene Kennzeichen angebracht worden seien.

Ein 29-Jähriger und ein 23-Jähriger sollen als Logistiker an den Sprengungen beteiligt gewesen sein, das Fluchtfahrzeug gemietet und den Komplizen zur Verfügung gestellt haben. Sie wurden im Mai 2022 aufgrund eines Europäischen Haftbefehls im niederländischen Haarlem festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert.

Die übrigen Angeschuldigten sollen in teils wechselnder Besetzung die Automaten gesprengt haben. Bei den Sprengungen kam Festsprengstoff zum Einsatz, der vermutlich in den Niederlanden beschafft wurde. Wie die Generalstaatsanwaltschaft weiter mitteilte, befinden sich fünf der Angeschuldigten in Untersuchungshaft beziehungsweise wegen einer vorangegangenen Verurteilung in Haft.

© dpa-infocom, dpa:230411-99-273894/3