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Anklage erhoben nach mutmaßlichem Balkonmord

Es soll einen Streit gegeben haben, dann zog einer der Streithähne nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die Waffe. Wegen Mordes soll ein Mann vor Gericht. Unklar ist, ob er schuldfähig ist.

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Die Aufschrift »Staatsanwaltschaft Stuttgart« steht vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft auf einem Briefkasten. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Die Aufschrift »Staatsanwaltschaft Stuttgart« steht vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft auf einem Briefkasten.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Nach einem tödlichen Schuss mit einer abgesägten Schrotflinte auf seinen Nachbarn hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben. Nach ihrer Überzeugung hat ein 42 Jahre alter Mann Mitte Dezember vergangenen Jahres seinen drei Jahre älteren Nachbarn auf dessen Balkon ermordet. Das Motiv: ein persönlicher Konflikt, schätzen die Ankläger. Aus wenigen Metern Entfernung habe er mit einer in Müllsäcken eingepackten großkalibrigen Schrotflinte mit abgesägtem Schaft einen Schuss abgegeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Die Schrotflinte, weitere Waffen und Munition soll der Grieche illegal besessen haben, hieß es weiter. 

Das Landgericht Stuttgart muss nun entscheiden, ob es den Fall verhandeln wird. Dies ist nach einer Anklageerhebung üblich. Unklar ist allerdings, ob der Mann auch im Gefängnis landen wird. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass er aufgrund einer seelischen Störung oder psychischen Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt und für die Allgemeinheit gefährlich sein könnte, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Auch dies soll in der Verhandlung geklärt werden.

Hinter dem mutmaßlichen Mord im Stadtteil Rot steckt nach früheren Angaben ein Nachbarschaftsstreit. Die Wohnung des Tatverdächtigen liegt nicht weit entfernt von der Wohnung des Opfers. 

© dpa-infocom, dpa:240521-99-112352/2