Nicht mehr auf der Liste steht dagegen der Ausbau der A8 zwischen dem Kreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Wendlingen. Diesen hatte Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) im März kritisiert. »Durch die automatische Temporegulierung vermeiden wir dort bereits Staus. Ich sehe das nicht als so vordringlich an«, hatte Hermann damals gesagt. Statt eines Ausbaus hat das Land den Bund um Zustimmung gebeten, dort bei hohem Verkehrsaufkommen weiterhin die Pannenstreifen zeitweise zur Befahrung freigeben zu können. Das verbessere den Verkehrsfluss ohne zusätzlichen Flächenverbrauch.
Die Regierungsfraktionen hatten sich am Montag auf wichtige Reformen im Verkehrsbereich geeinigt. Die Autobahnprojekte sollen künftig im »überragenden öffentlichen Interesse« liegen. Das soll Planungszeiten verringern. Es handelt sich laut Gesetzentwurf um Vorhaben, die nach dem geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen fest disponiert sind oder für die der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf jeweils mit dem Zusatz »Engpassbeseitigung« feststellt und zu denen die Länder ihr politisches Einvernehmen erklärt haben. Die Projekte liegen neben Baden-Württemberg in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.
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