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Akten zur Brief-Affäre rund um Strobl nun bei Gericht

Im Fall der sogenannten Brief-Affäre um Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist nun das Landgericht Stuttgart am Zug. Die Staatsanwaltschaft übermittelte die Akten an das zuständige Landgericht, wie ein Behördensprecher am Freitag in Stuttgart mitteilte. Das Gericht sei um Erteilung von Zustimmungen zur Einstellung des Verfahrens gegen Strobl und einen beschuldigen Journalisten gebeten worden.

Thomas Strobl
Innenminister von Baden-Württemberg Thomas Strobl spricht im Landtag bei einer Befragung im Landtags-Untersuchungsausschuss. Foto: Bernd Weißbrod
Innenminister von Baden-Württemberg Thomas Strobl spricht im Landtag bei einer Befragung im Landtags-Untersuchungsausschuss.
Foto: Bernd Weißbrod

Strobl hatte bereits erklärt, dass er eine Geldauflage von 15.000 Euro zahlen wolle, damit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Er hatte ein Anwaltsschreiben des Juristen des Inspekteurs der Polizei an einen Journalisten weitergereicht. Bei dem Journalisten wolle man von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit absehen und habe deshalb um Einstellung gebeten, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Sie ermittelte wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen.

Strobl steht wegen der Sache seit längerem unter Druck. Die Opposition forderte seinen Rücktritt. Allerdings hat die grün-schwarze Koalition im Südwesten die Reihen hinter dem Minister geschlossen und einen Entlassungsantrag gegen den CDU-Landesvorsitzenden abgelehnt. Zudem beleuchtet ein Untersuchungsausschuss derzeit sexuelle Belästigung bei der Polizei ebenso wie die Beförderungspraxis und die Handlungen Strobls.

Gegen den suspendierten Inspekteur der Polizei des Landes Baden-Württemberg hatte die Staatsanwaltschaft kürzlich Anklage erhoben. Ihm wird ein Vergehen der sexuellen Nötigung zur Last gelegt. Den Ermittlungen zufolge soll er vor fast einem Jahr in Stuttgart eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben. Sein Anwalt hatte die Anklageerhebung angesichts der aktuellen Beweislage bedauert. »Mein Mandant wird sich in der anstehenden Hauptverhandlung nun konsequent im Hinblick auf einen Freispruch verteidigen«, ließ der Waiblinger Rechtsanwalt Jens Rabe auf Anfrage mitteilen.

Mitteilung

© dpa-infocom, dpa:221104-99-385242/2