MANNHEIM. Ein alleinstehender und gesunder Mann im arbeitsfähigen Alter dürfe daher nach Kabul zurückgeführt werden, entschied am Dienstag in Mannheim der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Die verfügbaren Erkenntnisse ließen nicht den Schluss zu, dass jede aus Europa abgeschobene Person in Kabul so gefährdet sei, dass ihr dort eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe (Az.: A 11 S 316/17). Jede Klage gegen einen abgelehnten Asylbescheid afghanischer Staatsbürger werde aber für den Einzelfall geprüft, betonte ein VGH-Sprecher. Der Senat habe bei anderen Konstellationen durchaus schon anders entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte der Afghane geltend gemacht, ihm drohe die Verelendung. Außerdem werde er als abgeschobener Rückkehrer aus Westeuropa in der afghanischen Gesellschaft stigmatisiert. Die Richter fanden dafür keine ausreichenden Belege. Zuvor hatten sie in einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung auch eine Afghanistan-Expertin konsultiert. Abschiebungen nach Afghanistan sind wegen der dort herrschenden Sicherheitslage umstritten. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.