Der 46-Jährige war im vergangenen Jahr in sein Heimatland Polen abgeschoben worden. Zuvor hatte er einen Teil seiner Haftstrafe wegen Diebstahls mit Waffen, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Körperverletzung verbüßt. Die Restfreiheitsstrafe von 251 Tagen war ihm erlassen worden mit der Auflage, nicht nach Deutschland zurückzukehren. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Missachtung der Einreisesperre eingeleitet. Nach Verbüßung der Haft muss er mit einer erneuten Abschiebung nach Polen rechnen.
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