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Abfälle aus Atomanlagen-Rückbau dürfen nicht auf Deponie

Das Land Baden-Württemberg kann einem Gerichtsurteil zufolge vorerst keine Betonabfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen auf einer Deponie im Enzkreis lagern. Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe gab nach Angaben vom Dienstag einer Klage des Landkreises gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe statt. Eine von der Behörde erteilte Ausnahmezulassung zur Entsorgung des nicht strahlenden Mülls auf der Deponie Hamberg ist damit hinfällig. Die Abfälle stammen aus kerntechnischen Anlagen am Kraftwerksstandort in Philippsburg sowie in Eggenstein-Leopoldshafen (beide Kreis Karlsruhe).

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Gerichts. Foto: Hendrik Schmidt
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Gerichts.
Foto: Hendrik Schmidt

Auch in zwei weiteren Verfahren war der Enzkreis erfolgreich - diesmal als Beklagter: Er hatte sich geweigert, eine Annahmeerklärung für derartige Abfälle abzugeben. Dagegen klagten die für den Rückbau der Atomanlagen zuständigen Unternehmen - und unterlagen. (Az.: 9 K 4536/20 und 9 K 4542/20). Der Streit um die Abfälle schwelt bereits seit einiger Zeit. Ein Sprecher des Landratsamtes begrüßte die Entscheidungen.

Die Urteile, deren Begründung nachgereicht werden soll, sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können den Angaben zufolge noch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einlegen.

© dpa-infocom, dpa:220503-99-141181/3