Auch in zwei weiteren Verfahren war der Enzkreis erfolgreich - diesmal als Beklagter: Er hatte sich geweigert, eine Annahmeerklärung für derartige Abfälle abzugeben. Dagegen klagten die für den Rückbau der Atomanlagen zuständigen Unternehmen - und unterlagen. (Az.: 9 K 4536/20 und 9 K 4542/20). Der Streit um die Abfälle schwelt bereits seit einiger Zeit. Ein Sprecher des Landratsamtes begrüßte die Entscheidungen.
Die Urteile, deren Begründung nachgereicht werden soll, sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können den Angaben zufolge noch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einlegen.
© dpa-infocom, dpa:220503-99-141181/3