Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, bestand bei 27 Waffen, darunter drei Kriegswaffen, der Verdacht, dass der Mann nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis war. Diese Waffen hatten ungesichert in der Wohnung in Sinsheim herumgelegen. In der Folge war gegen den 70-Jährigen ein Haftbefehl erwirkt worden.
Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch hatten die Ermittlungen bei 25 Waffen den Tatverdacht bestätigt. Für den vorliegenden schwersten Tatvorwurf - den illegalen Besitz von Kriegswaffen - sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren vor. Das Landgericht Heidelberg werde nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden, hieß es.
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