Tabaksubstitute für E-Zigaretten, auch Liquids genannt, unterliegen seit Juli 2022 der Tabaksteuer und werden nach der abgelaufenen sechsmonatigen Übergangsfrist bundesweit verstärkt vom Zoll kontrolliert. Die Fälle wurden laut Mitteilung an das Hauptzollamt Ulm abgegeben. Die Händler erwartet demnach ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung und die Nachzahlung von 10.000 Euro Steuern.
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