Da der Mann keine Zollpapiere mit Rechnung vorlegen konnte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Schuhe wurden zur Sicherung der Einfuhrabgaben einbehalten. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro erhoben. Die hinterzogenen Abgaben belaufen sich nach Schätzungen des Zolls auf rund 2200 Euro. Der Behörde zufolge müssen alle Waren, die aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland eingeführt werden, zuvor durch den Zoll abgefertigt werden.
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