Der Angeklagte soll die Frau gezwungen haben, sich bei ihrem Arbeitgeber telefonisch für den Tag der Tat krank zu melden. Ihre Leiche wurde erst zwei Tage später nach einem Zeugenhinweis in ihrer Wohnung in einem Wohnheim gefunden. Täter und Opfer sollen eine Beziehung gehabt haben. Die Frau machte gerade eine Ausbildung zur Krankenpflegerin.
Der 39-Jährige, der die deutsche und die polnische Staatsangehörigkeit besitzt, sitzt in Untersuchungshaft. Das Landgericht Stuttgart muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden und Termine ansetzen.
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