Im Südwesten haben bisher haben 38 Vereine zum Anbau von Cannabis ihre Betriebserlaubnis beantragt. Aus den sogenannten Anbauvereinigungen kommen zudem viele Nachfragen, um Anträge vorzubereiten, wie die Sprecherin des Freiburger Regierungspräsidiums auf Anfrage berichtete. Die Behörde ist landesweit für die Genehmigungen verantwortlich.
»Erlaubnisse oder ablehnende Entscheidungen sind noch nicht ergangen«, teilte die Sprecherin mit. Auch bei gut aufbereiteten Unterlagen der Vereine müsse mitunter nachgebessert werden. Zuvor berichtete die »Südwest Presse«.
Das Regierungspräsidium stellte sich nach Angaben vom Juni darauf ein, von den Anbauvereinigungen im Land letztlich eine dreistellige Zahl von Anträgen zu bekommen - also mindestens 100.
Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und des privaten Anbaus mit zahlreichen Vorgaben zum 1. April war zu Beginn des vergangenen Monats eine zweite Stufe in Kraft getreten. Nicht kommerziellen Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern wird es damit ermöglicht, an den Start zu gehen. Volljährige Menschen können dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs müssen aber erst eine behördliche Erlaubnis beantragen. Vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.
Vergleichsweise viele Antragsteller entlang östlicher Grenze
»Eine Aussage, wann die ersten Erlaubnisse erteilt werden können, ist derzeit noch nicht möglich«, sagte die Sprecherin der Freiburger Behörde. Ein regionaler Schwerpunkt bei den Anbauvereinen sei bisher kaum auszumachen. Vergleichsweise viele Antragsteller sind demnach in einem etwa 25 bis 30 Kilometer breiten Streifen entlang der östlichen Grenze Baden-Württembergs beheimatet.
Die Behörde überprüft unter anderem, ob die Verantwortlichen der Anbauvereinigungen zuverlässig sind. Auch das Gesundheits- und Präventionskonzept der Vereine wird untersucht. Der Standort der Produktion muss zudem besonders gesichert sein.
Mit dem 1. April wurde der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Weitergabe und Verkauf bleiben aber verboten. Wer 18 Jahre und älter ist, darf nach den Regeln zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht dabei explizit um den Eigengebrauch.
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