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30-Jähriger in Mordprozess zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein Mann schießt auf den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Partnerin - und flüchtet dann. Ein Gericht verurteilt ihn nun unter massiven Sicherheitsvorkehrungen wegen Mordes.

Prozess wegen Totschlags in Freiburg
Ein Justizbeamter steht im Landgericht Freiburg. Foto: Silas Stein/DPA
Ein Justizbeamter steht im Landgericht Freiburg.
Foto: Silas Stein/DPA

Weil er den Partner seiner Ex-Freundin erschoss, ist ein 30-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Es habe sich um einen gezielten Schuss in die Brust des Opfers gehandelt, urteilte die Schwurgerichtskammer des Freiburger Landgerichts am Dienstag.

Die Tat ereignete sich im Januar auf offener Straße vor der Wohnung der Frau in Freiburg. Das Opfer, ein Mann im Alter von 31 Jahren, starb kurz danach in einer Klinik. (Az: 1 Ks 200 Js 663/23).

Zu einem späteren Zeitpunkt soll eine mögliche Sicherungsverwahrung des Angeklagten geprüft werden. Diese ist eine der schärfsten Maßnahmen im Strafrecht. Ein Täter kann dabei in staatlicher Verwahrung bleiben, auch wenn er seine Freiheitsstrafe bereits verbüßt hat. »Solche Dinge dürfen sich niemals wiederholen«, warnte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann bei der Urteilsbegründung.

Der Anwalt des Angeklagten kündigte nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. Die Anklage hatte dem 30-Jährigen zunächst nur Totschlag vorgeworfen.

Der letzte Prozesstag fand unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt, allein im Saal waren rund 20 Polizistinnen und Polizisten präsent. Der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, wurde in einem Rollstuhl in den Gerichtssaal gefahren - er trug Handschellen und eine Fessel an den Füßen. Als das Urteil verkündet wurde, gab es im Saal Beifall. »Wir sind hier nicht auf dem Jahrmarkt«, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Angeklagte, ein Deutscher, wollte damals seiner achtjährigen Tochter, die nicht bei ihm lebt, ein Geschenk übergeben. Das Mädchen wurde von dem Lebensgefährten der Mutter begleitet. Der Angeklagte hatte versteckt einen Revolver dabei, den er unvermittelt zog, ohne dass er vorher angegriffen wurde. Vor der Tat hatte es bereits Auseinandersetzungen zwischen den beiden Männern gegeben.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte spontan beschloss, den 31-Jährigen zu töten. »Wir sind von voller Schuldfähigkeit ausgegangen«, sagte Wiemann. Er riet dem Angeklagten, eine Sozialtherapie zu machen.

Der Angeklagte verließ damals nach dem Schuss den Tatort. Er wurde nach früheren Polizeiangaben nach seiner Flucht widerstandslos festgenommen. Ein Angehöriger hatte zuvor per Notruf mitgeteilt, dass sich der Mann stellen wolle. Die Tatwaffe wurde später nahe des Festnahmeorts in einem Gebüsch gefunden, wie die Polizei berichtet hatte.

© dpa-infocom, dpa:230807-99-751878/4