Zu Beginn des nicht öffentlichen Prozesses hatte sich der 14-Jährige teilweise zu den Vorwürfen eingelassen. Ein Sachverständiger hatte keine Umstände festgestellt, die eine verminderte Schuldfähigkeit begründen würden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In die Strafe wurde eine frühere Jugendstrafe von zwei Wochen einbezogen.
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