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Üble Nachrede gegen Bundestagsabgeordneten: Haftstrafe

Wegen ehrenrührigen Facebook-Posts muss eine 51-Jährige nun sieben Monate hinter Gitter. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte einer Mitteilung vom Donnerstag zufolge die Revision eines Urteils des Landgerichts Karlsruhe verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Die Frau hatte den Angaben zufolge behauptet, dass Oana Krichbaum - Ehefrau des Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum (CDU) - in Rumänien in illegalen Kinderhandel verstrickt gewesen sei. Ihr Mann habe dies zu vertuschen versucht.

Gefängnis
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt ein Monat der Gesamtstrafe demnach als bereits vollstreckt. Eine Bewährung hatte das Landgericht abgelehnt, da es »keine positive Kriminalprognose« sah. Die Frau hatte ihre Behauptungen laut Mitteilung auch im Verfahren wiederholt.

Pressemitteilung OLG Karlsruhe

© dpa-infocom, dpa:231116-99-968980/3