Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt ein Monat der Gesamtstrafe demnach als bereits vollstreckt. Eine Bewährung hatte das Landgericht abgelehnt, da es »keine positive Kriminalprognose« sah. Die Frau hatte ihre Behauptungen laut Mitteilung auch im Verfahren wiederholt.
Pressemitteilung OLG Karlsruhe
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