Eine Durchsuchung des von den beiden Tatverdächtigen benutzten und in der Nähe abgestellten Autos führte zum Auffinden weiteren mutmaßlichen Diebesguts. Dabei handelte es sich um eine größere Menge an Zahnbürstenaufsätzen und Rasierklingen. Ferner konnten Hinweise gewonnen werden, wonach die Tatverdächtigen womöglich noch weitere Geschäfte im Visier hatten. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer späteren Durchsuchung der Wohnung des 28-Jährigen in einer Gemeinde des Landkreises Rottweil eine größere Menge original verpackter Ware festgestellt, die möglicherweise ebenfalls als Diebesgut einzustufen ist. Der 19-Jährige verfügt über keinen festen Wohnsitz in Deutschland.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurden die beiden Männer, von denen lediglich der Ältere bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, am Mittwochnachmittag einem Haftrichter am Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. (pol)