ALBSTADT-TAILFINGEN. Nach dem tödlichen Verkehrsunfall, der sich am späten Montagnachmittag des 30. November in der Zitterhofstraße auf dem Lichtenbol in Albstadt-Tailfingen ereignet hat, arbeitet die 21-köpfige Ermittlungsgruppe weiter mit Hochdruck an der Identifizierung des flüchtigen Fahrzeuglenkers. Von Seiten der Staatsanwaltschaft Hechingen wurde jetzt eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ermittlung des Täters führen oder bei der Herbeischaffung von Beweismitteln dienlich sind, teilte die Polizei mit.
Wie bereits berichtet, war das 60-jährige Opfer mit schweren Verletzungen auf dem Gehweg im Einmündungsbereich Zitterhofstraße/Vor dem Weißen Stein liegend aufgefunden worden und wenig später verstorben. Dem Obduktionsergebnis zufolge ist davon auszugehen, dass die Frau von der rechten Seite eines Kraftfahrzeugs erfasst wurde und dabei die tödlichen Verletzungen erlitt. Obwohl zwischenzeitlich unter anderem hunderte Fahrzeuge überprüft und ebenso viele Personen befragt wurden, konnte der flüchtige Fahrzeuglenker noch nicht ermittelt werden.
Die Kriminalpolizei bittet die Bevölkerung daher weiterhin um Mithilfe und hat folgende Fragen:
- Wer kann Hinweise auf Fahrzeuge geben, die auf der rechten Seite Beschädigungen aufweisen oder anderweitig mit dem Geschehen in Zusammenhang stehen könnten?
- Wem ist am 30. November gegen 17 Uhr im Bereich der Zitterhofstraße/Vor dem Weißen Stein eine dunkel gekleidete Frau aufgefallen? Die Frau trug eine dunkelblaue Winterjacke, einen weißen Schal und eine blaue Jeanshose.
- Wer hat sich am am 30. November gegen 17 Uhr selbst in dem genannten Bereich aufgehalten?
Entsprechende Hinweise werden nach wie vor unter der Telefonnummer 07432/955-0 an das Polizeirevier Albstadt erbeten.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Wahrnehmung präventivpolizeilicher Aufgaben oder die Verfolgung von Straftaten gehören. Über die Zuerkennung und Verteilung entscheidet der Auslobende unter Ausschluss des Rechtswegs. (pol)