ULM. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Ulm und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg weitere Details zur Ulmer Geiselnahme bekannt gegeben: Am Freitag, dem 26. Januar, kam es in der Ulmer Innenstadt zu einer Geiselnahme. Gegen 18.45 Uhr betrat ein bewaffneter 44-jähriger Mann ein Lokal am Ulmer Münsterplatz, heißt es in der Pressemitteilung.
In diesem befanden sich zu diesem Zeitpunkt etwa 13 Personen. Die meisten konnten die Örtlichkeit noch vor dem Eintreffen der Polizei selbstständig verlassen, beziehungsweise der Tatverdächtige ließ sie unmittelbar gehen. Sechs verbliebene Personen brachte er unter dem Vorhalt von Waffen zunächst über einen längeren Zeitraum in seine Gewalt. Fünf davon ließ er gehen. Mit einer Geisel verblieb er letztlich im Lokal. Bei den Waffen handelte es sich augenscheinlich um eine Pistole und eine Langwaffe.
Tatort großräumig abgesperrt
Starke Kräfte des Polizeipräsidiums Ulm sperrten die Tatörtlichkeit großräumig ab. Ein Spezialeinsatzkommando und weitere Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz wurden umgehend hinzugezogen.
Um 20.20 Uhr trat der Tatverdächtige unerwartet mit der verbliebenen Geisel vor das Lokal und bedrohte diese mit der Waffe. Im weiteren Einsatzgeschehen konnte der 44-Jährige durch eine gezielte polizeiliche Schussabgaben handlungsunfähig gemacht werden. Der Mann wurde dabei getroffen und schwer verletzt. Zur weiteren Behandlung kam er in ein Krankenhaus, wo er sich aktuell noch befindet. Lebensgefahr besteht nicht. Alle Geiseln blieben unverletzt und wurden umgehend von Notfallseelsorgern psychologisch betreut.
Täuschend echt aussehende Soft-Air-Waffen
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den seitens des Täters mitgeführten Waffen um keine Schusswaffen, sondern um täuschend echt aussehende Soft-Air-Waffen handelte. In einer mitgeführten Tasche und seinem Fahrzeug konnten weitere Waffen, wie Messer und Äxte sowie eine Machete sichergestellt werden. Die Hintergründe zum Motiv des 44-jährigen deutschen Tatverdächtigen sind noch unklar und Gegenstand der Ermittlungen.
In Abstimmung mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Ulm führt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem polizeilichen Schusswaffengebrauch. Die Ermittlungen zur Geiselnahme werden von der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ulm geführt.
Zeugen werden vernommen
Im Fokus der Ermittlungen des LKA BW steht insbesondere eine detaillierte Rekonstruktion des gesamten Tatablaufs. Hierfür wurden der Ereignisort sowie hauptsächlich die kriminalistisch relevanten Spuren unter anderem durch die Spezialistinnen und Spezialisten des LKA BW mittels 3D-Scan umfassend digital dokumentiert. Zudem befand sich am Ereignisabend der Entschärfungsdienst des LKA BW im Einsatz.
Ein weiterer Schwerpunkt der Ermittlungen fokussiert sich auf den Bereich der Feststellung und Vernehmung von mittelbaren und unmittelbaren Zeugen der Geschehnisse.
Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit mit den behandelnden Ärzten, ob der Beschuldigte vernehmungsfähig ist, damit er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden kann. (pol)