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Nach Unfallflucht in Metzingen: Spezialisten ermitteln Verursacher

Polizei
Ein Streifenwagen der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht. Foto: Daniel Karmann
Ein Streifenwagen der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht.
Foto: Daniel Karmann

METZINGEN. Spezialisten der Tübinger Verkehrspolizei ist es gelungen, den mutmaßlichen Verursacher einer Verkehrsunfallflucht mit hohem Sachschaden nach Wochen akribischer Ermittlungsarbeit ausfindig zu machen.

Am 11. September war es gegen 5.20 Uhr zu einem Verkehrsunfall in der Ulmer Straße in Metzingen gekommen. Der Lenker eines schwarzen Pkw war mit einem VW Crafter zusammengestoßen und im Anschluss, ohne sich um den Schaden in Höhe von zirka 6.000 Euro zu kümmern, davongefahren.

Von dem flüchtenden Fahrzeug war lediglich ein Teilkennzeichen bekannt. Über an der Unfallstelle gefundene Fahrzeugteile des Verursachers stellte sich heraus, dass es sich bei dem gesuchten Fahrzeug um einen VW Passat der Baujahre 2018 und 2019 handeln muss. Hierauf wurden von den Beamten etwa 200 Pkw dieses Typs im Umkreis von 30 Kilometern um Metzingen herum zunächst ergebnislos überprüft.

Hinweis von VW

Über den Autohersteller VW ging letztendlich ein Hinweis beim Sachbearbeiter des Unfalls ein, dass ein in Frage kommender VW Passat vor kurzem in einer Firma in Grafenberg repariert wurde. Als die Beamten zu Beginn dieser Woche den Halter dieses Fahrzeugs in Reutlingen aufsuchten, konnten sie den mutmaßlichen, 27-jährigen Unfallverursacher ermitteln.

Dieser war im September beim Besitzer des VW Passat zu Besuch, ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und hatte den Wagen unbefugt in Gebrauch genommen. Da er nicht in Deutschland wohnhaft ist, wurde gegen ihn eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro erhoben.

Verursacher oder Begleiter flüchten bei jedem fünften Unfall

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen haben sich im Jahr 2021 insgesamt 29.724 Verkehrsunfälle ereignet. Bei jedem fünften dieser Unfälle (6.038) entfernte sich ein Beteiligter -meist der Verursacher- unerlaubt von der Unfallstelle. Etwa jede dritte dieser Straftaten konnte aufgeklärt werden. Bei den Unfallfluchten mit Personenschaden liegt die Aufklärungsquote bei über 50 Prozent.