ALBSTADT. Ein 35-Jähriger aus Albstadt ist am Freitagmorgen unter dem dringenden Verdacht des unerlaubten Handels mit Kokain festgenommen worden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnanschrift und der Wohnungen mehrerer mutmaßlicher Komplizen wurden Drogen und andere Beweismittel beschlagnahmt. Der 35-Jährige befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Ende vergangenen Jahres war zunächst ein 33-Jähriger aus einer Kreisgemeinde ins Visier der Ermittler geraten. Durch die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen erhärtete sich nicht nur der Verdacht, dass dieser einen Handel mit Kokain betreibt. Auch der mutmaßliche Lieferant des 33-Jährigen, bei dem es sich um den nun inhaftierten 35-Jährigen aus Albstadt handelt, konnte identifiziert werden. Außerdem wurden gegen eine 27-jährige Frau und einen 30-jährigen Mann, die als Komplizen des 35-Jährigen gelten, und eine 26-jährige, mutmaßliche Komplizin des 33-Jährigen Ermittlungen eingeleitet.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Hechingen richterliche Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen aller fünf Verdächtigen und gegen den 35-Jährigen zusätzlich einen Haftbefehl erwirkt hatte, schlugen die Ermittler am Freitagmorgen zu. Mit Unterstützung von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz und der Polizeihundeführerstaffel des Polizeipräsidiums Reutlingen mit Rauschgiftsuchhunden wurden die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht. Bei dem 35-Jährigen beschlagnahmte die Polizei über 30 Ecstasytabletten, mehrere Gramm Metamphetamin und etwa 180 Gramm Amphetaminpaste sowie diverse Wertgegenstände.
Außerdem stellte die Polizei vor dem Haus rund 50 Gramm Kokain sicher, das - wie von den Einsatzkräften beobachtet werden konnte - bei Einsatzbeginn in einer Box aus einem Fenster geworfen worden war.
Der festgenommene, 35-jährige Deutsche wurde noch am Freitag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den bestehenden Haftbefehl in Vollzug und ordnete gegen den Beschuldigten die Untersuchungshaft an. Bis sich die anderen Verdächtigen, bei denen Kleinmengen an Betäubungsmitteln aufgefunden werden konnten, gegebenenfalls gerichtlich verantworten müssen, befinden sie sich auf freiem Fuß. (pol)