ROTTENBURG. Gegen 18 Uhr hatte ein Zeuge bewaffnete Personen in einem leerstehenden Gebäude bemerkt und den Notruf gewählt. Da von scharfen Schusswaffen ausgegangen werden musste, wurde das Gebäude von den anrückenden Polizeibeamten zunächst umstellt. Bei der anschließenden Kontrolle der zwischen 15 und 17 Jahre alten Jugendlichen stellte sich heraus, dass es sich um Softair-Waffen handelte. Die Waffen wurden beschlagnahmt.
Gerade Jugendliche bedenken oft nicht, dass die Waffen aus der Ferne nicht von echten Schusswaffen zu unterscheiden sind und deshalb in der Bevölkerung Angst und Schrecken verbreiten. Im Falle eines polizeilichen Einsatzes kann es hier zu gefährlichen Situationen, im äußersten Fall zu einem möglichen Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte kommen. Aus gutem Grund ist das Führen dieser sogenannten Anscheinswaffen daher in der Öffentlichkeit verboten. Das Polizeirevier Rottenburg prüft, ob im vorliegenden Fall Verstöße gegen das Waffengesetz vorliegen. (pol)