Den bisherigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen zufolge soll ein 20-jähriger Tatverdächtiger am 6. April 2018 versucht haben, mehrere tausend Euro Falschgeld unbekannter Herkunft in einer Rottenburger Bankfiliale zu wechseln. Hierbei wurde er offenbar von einem gleichaltrigen Komplizen begleitet. Die Blüten sollen von zwei 22 Jahre alten Männern besorgt worden sein, die auch als Drahtzieher gelten. Die Tat flog schlussendlich auf, als das Geldprüfgerät der Bank die falschen 500 Euro-Scheine erkannte. Da sich der 20-Jährige zu Beginn des Geldwechsels gegenüber einer Schalterangestellten legitimieren musste, lagen der Kriminalpolizei Tübingen bereits früh Hinweise auf dessen Identität vor. Die übrigen Tatverdächtigen konnten im Zuge weiterer Ermittlungen ebenfalls identifiziert werden.
Die beiden 22-Jährigen stehen zudem im Verdacht, am Abend des 19. April 2018 eine ihnen flüchtig bekannte, 20 Jahre alte Frau in deren Wohnung in Hechingen überfallen zu haben. Nachdem die Tatverdächtigen gegen 22.15 Uhr geklingelt hatten, öffnete die arglose Frau die Tür, woraufhin sie von den Maskierten in ihre Wohnung zurückgedrängt wurde. Sie sollen das Opfer mit einer Schusswaffe bedroht und eine Geldkassette mit mehreren hundert Euro Bargeld geraubt haben.
Am frühen Morgen des 14. Juni 2018 erfolgte eine gemeinsam geplante und groß angelegte Durchsuchungs- und Festnahmeaktion der beiden Kriminalpolizeidienststellen. Auf richterlichen Beschluss wurden zeitgleich insgesamt sechs Wohnungen und mögliche Aufenthaltsorte der Tatverdächtigen in Rottenburg, Hechingen und Mössingen durchsucht. Da Hinweise vorlagen, wonach die jungen Männer über Schusswaffen verfügen und sich gegen eine Festnahme zur Wehr setzen könnten, wurde bei zwei Einsätzen in Hechingen und Mössingen ein Spezialeinsatzkommando hinzugezogen. Tatsächlich konnte bei den Durchsuchungsmaßnahmen eine Schreckschusswaffe aufgefunden werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaften Tübingen und Hechingen wurden vier Tatverdächtige, ein 22-Jähriger aus Hechingen, ein 22-Jähriger aus Mössingen, sowie zwei 20 Jahre alte Männer aus Rottenburg noch am 14. Juni 2018 einem Haftrichter vorgeführt, der die bereits bestehenden Haftbefehle in Vollzug setzte. (pol)