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Angeblicher Lotteriegewinn: Reutlinger um 16.000 Euro betrogen

Betrüger haben einen 67-jährigen Mann aus einer Reutlinger Kreisgemeinde in den vergangenen Wochen um fast 16.000 Euro gebracht.

Die Westdeutsche Lotterie muss Hartz-IV-Empfänger vor Glücksspielen schützten.

REUTLINGEN. Der Senior erhielt im Juli 2018 eine Mail, in welcher ihm mitgeteilt wurde, dass er bei einer Lotterie knapp eine Million englische Pfund gewonnen hätte. Der Mann trat mit dem unbekannten Verfasser der Email in Kontakt und wurde schon recht bald aufgefordert, für die Ausstellung eines Gewinnzertifikats einen Betrag von rund 1.000 US-Dollar auf ein britisches Konto zu überweisen. Es folgten im Laufe der nächsten Wochen zwei weitere Geldforderungen, die angeblich die Kosten für Überprüfungen nach dem Geldwäschegesetz decken sollten und zur Vorauszahlung von Steuern notwendig seien. Als der 67-Jährige schließlich eine vierte Überweisung in Höhe von 10.000 Pfund tätigen wollte, schöpfte ein Bankangestellter Verdacht, woraufhin der Mann am Donnerstag Anzeige bei der Polizei erstattete.

Diese Betrugsmasche ist der Polizei altbekannt. Bereits seit Jahren führen sogenannte Gewinnspielversprechen immer wieder zum Erfolg. Das Vorgehen der Betrüger ist dabei im Kern stets dasselbe.

Nach einer Kontaktaufnahme per Email oder Telefon wird den Opfern vorgegaukelt, dass sie einen großen Gewinn bei einem Glückspiel gewonnen hätten. Dabei werden nicht nur größere Geldbeträge, sondern mitunter auch andere hochpreisige Gewinne, wie zum Beispiel teure Autos, in Aussicht gestellt. Vor der Übergabe des Gewinns werden die Opfer aber stets aufgefordert, noch Zahlungen zu leisten, die mit fälligen Gebühren oder anderweitig entstandenen Kosten begründet werden. Um der ganzen Geschichte Glaubwürdigkeit zu verleihen, geben sich die Täter dabei nicht selten als Rechtsanwälte oder Notare aus.

Es fällt auf, dass sich die Betrüger mit dieser Masche fast ausschließlich an ältere Menschen wenden.

 

Um Schaden abzuwenden, empfiehlt die Polizei:

 

- Gewinne, die über Telefon oder Email in Aussicht gestellt

   werden, sind in der Regel unlauter - vor allem dann, wenn die

   Einlösung eines Gewinns an Bedingungen geknüpft ist! Bei echten

   Gewinnen muss niemals Geld bezahlt werden!

 

- Geben Sie keinerlei persönliche Daten preis, insbesondere keine

   Informationen zu vorhandenem Vermögen, zu Bankdaten oder zum

   privaten Umfeld!

 

- Informieren Sie im Zweifelsfall immer vorher die Polizei und

   nehmen Sie etwaige Warnungen von Banken ernst!

 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

www.polizei-beratung.de  oder unter www.pfiffige-senioren.de. (pol)