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Zwei Jahre und neun Monate für IS-Terroristin aus Bochum

Im Ruhrgebiet wurde sie misshandelt, auf den Strich geschickt und war drogenabhängig. Dann ging die junge Bochumerin nach Syrien und heiratete IS-Kämpfer Mario S. aus Leverkusen. Der wurde umgebracht - und sie nun als IS-Terroristin verurteilt.

Prozess
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach die 27-Jährige wegen Kriegsverbrechen und Besitz von Kriegswaffen schuldig. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach die 27-Jährige wegen Kriegsverbrechen und Besitz von Kriegswaffen schuldig. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Düsseldorf (dpa) - Ein Lächeln huscht über ihr Gesicht, als sie das Strafmaß hört: Zwei Jahre und neun Monate Haft verhängt das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag gegen sie.

Nun ist sie zwar eine verurteilte IS-Terroristin - aber mit Aussicht auf baldige Freilassung. Nach über dreieinhalb Stunden Urteilsbegründung ist es dann so weit: Der Haftbefehl von Derya Ö. wird am Nachmittag aufgehoben. Die 27-Jährige kommt auf freien Fuß, weil sie in der Türkei und Deutschland bereits zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen hat.

Das Gericht hält ihr zugute, dass sie sich ideologisch mit der Terrormiliz Islamischer Staat nicht identifiziert hat. »Sie ist nur IS-Mitglied geworden, um ihr privates Glück mit Mario S. zu finden«, sagt die Richterin. Dafür sei sie trotz großer Bedenken nach Syrien gezogen, wo sie im letzten Moment noch große Skrupel bekam und von einer Islamistin buchstäblich an den Haaren über die türkisch-syrische Grenze gezerrt wurde.

Die Richterin schildert einen auch für IS-Anhänger äußerst ungewöhnlichen Lebensweg. Schon in ihrer Kindheit in Bochum sei die Angeklagte Opfer der Gewalt ihres Vaters geworden. Dann wird sie als Minderjährige von einem Zuhälter entführt, eingesperrt und auf den Straßenstrich geschickt. Sie entkommt durch einen Sprung aus dem Fenster. Bald darauf geht sie aber freiwillig der Prostitution nach - in einem Bordell in Wuppertal.

Sie verliebt sich in einen elf Jahre älteren Hells-Angels-Rocker, zieht nach Duisburg, geht für ihn sechs Tage die Woche anschaffen, lässt sich sogar das Erkennungszeichen der Rockergruppe, die »81« tätowieren, um andere Zuhälter auf Distanz zu halten. Sie wird kokainabhängig, trennt sich nach vier Jahren.

Über Facebook lernt sie Mario S. aus Leverkusen kennen: »Sie war von der Erscheinung des IS-Kämpfers in Uniform beeindruckt«, sagt die Richterin. Die islamistische Ideologie habe sie nicht interessiert. Sie reist im Februar 2014 nach Syrien, heiratet »in vollem IS-Ornat«. Die Hochzeitsnacht verbringt sie in einem dreckigen Keller mit Ketten an der Decke, der einmal Folter- oder Schlachtstätte war.

Sie raucht, sie kann nicht beten, dennoch verschwindet sie in der Öffentlichkeit fortan hinter einem Gesichtsschleier. Sie wird schwanger, lernt das Schießen. Ihr gemeinsamer Sohn kommt in Mossul (Irak) zur Welt. Doch auch Mario wird gewalttätig, misshandelt sie brutal. Auf eigene Faust geht sie zu einem Scharia-Richter des IS, zeigt ihm die Würgemale an ihrem Hals und wird geschieden.

Sie wird Zweitfrau eines Emirs, lässt sich aber auch von ihm nach drei Wochen scheiden. Kurze Zeit später wird der Emir von einer Drohne getötet. Sie heiratet Mario erneut, lebt mit vielen Tieren auf einer Art kleinem Bauernhof im Irak. »War schön«, sagt sie später über diese Zeit. Doch eines Tages wird Mario von der IS-Geheimpolizei als Spion verhaftet, vermutlich gefoltert und hingerichtet.

Mit Hilfe der Freien Syrischen Armee flieht die Bochumerin, nun selbst in Gefahr, in die Türkei. Dort lebt sie bei ihrer Großmutter, kommt mit ihr aber nicht zurecht, geht erneut nach Syrien - bleibt allerdings außerhalb des IS-Gebiets. Wieder reist sie in die Türkei ein, wird verhaftet, kommt von der Untersuchungs- in die Abschiebehaft.

Zurück in Deutschland bleibt sie zunächst auf freiem Fuß, arbeitet wieder in einem Bordell und steht der »Bild«-Zeitung Rede und Antwort. Kurz darauf wird sie verhaftet. Vor Gericht legt sie ein ausführliches Geständnis ab.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht spricht die 27-Jährige auch wegen Kriegsverbrechen schuldig, weil sie Häuser und Wohnungen bewohnte, die den rechtmäßigen Besitzern weggenommen wurden. Der Besitz einer Kalaschnikow trägt ihr eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz ein.

Mitteilung

Mitteilung OLG