Die Bundesregierung will mehr Ostdeutschen den Weg in Chefposten bei Bundesbehörden und Bundesgerichten ebnen. Hintergrund sind neue Zahlen: Bei einem Anteil von rund 20 Prozent der Bevölkerung haben gebürtige Ostdeutsche nur 13,5 Prozent der Führungspositionen in oberen und obersten Bundesbehörden. Nimmt man als Geburtsorte nur die fünf ostdeutschen Flächenländer ohne Berlin, sind es sogar nur 7,4 Prozent. Die Erhebung hat der Ostbeauftragte Carsten Schneider veranlasst. Am Mittwoch brachte der SPD-Politiker eine Gegenstrategie ins Bundeskabinett ein.
»Mehr als 32 Jahre nach der Einheit sind Ostdeutsche in den Führungspositionen unseres Landes deutlich unterrepräsentiert - eine nach wie vor ungelöste Aufgabe«, sagte Schneider der Deutschen Presse-Agentur. »Diese Bundesregierung macht das zum Thema.« Bei einer Pressekonferenz ergänzte der SPD-Politiker, für Ostdeutsche gebe es gläserne Decken »und die sind aus Panzerglas«. Dass sie nicht dieselben Chancen hätten, führe zu Frust. Die Gesellschaft nehme sich Potenzial.
Als »ostdeutsch« gilt nach seiner Definition, wer in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen geboren wurde. Schneider hatte bei knapp 4000 Führungskräften in 94 Bundesbehörden, vier Verfassungsorganen und der Richterschaft an den fünf Bundesgerichten den Geburtsort erheben lassen. Zu den Ergebnissen gehörte auch, dass Ostdeutsche nur 7,1 Prozent der erfassten Richterinnen und Richter ausmachten, ohne Berlin sogar nur 5,1 Prozent.
Viele kleinere Maßnahmen geplant
Schneider will mit »niedrigschwelligen Maßnahmen« gegensteuern. So sollen Daten zu den Geburtsorten systematischer erfasst werden. Bundesbehörden sollen mit Selbstverpflichtungen arbeiten. Auswahlgremien sollen vielfältiger besetzt, Führungskräfte gezielt auf ihre Aufgabe vorbereitet und Netzwerke gefördert werden. Zum Ende der Legislatur soll es »bei Bedarf weitere Schritte« geben. Schneider sagte, er hoffe auf Fortschritte schon im nächsten Jahr. Er fände es fair, wenn die Vertretung Ostdeutscher in Führungspositionen ihrem Bevölkerungsanteil von 20 Prozent entspräche.
Der Linken-Ostbeauftragte Sören Pellmann kritisierte die jetzige Situation als Verfassungsbruch. »Artikel 36 des Grundgesetzes verlangt eine faire Personalverteilung aus allen Bundesländern«, sagte Pellmann. Er fordert eine »Ost-Quote«. Das lehnt Schneider mit dem Argument ab, dass nicht rechtssicher zu definieren sei, wer als ostdeutsch gelte. Bei seiner Definition nach Geburtsort gilt zum Beispiel die in der DDR aufgewachsene frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht als Ostdeutsche, weil sie in Hamburg geboren wurde.
Der Ostbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sepp Müller, betonte: "Anstatt Konzepte zu fordern, sollte die Bundesregierung jetzt endlich handeln. Es gebe hoch qualifizierte Arbeitskräfte in Ostdeutschland. "Sie sollten angemessen berücksichtigt werden."
Der FDP-Ostbeauftragte Hagen Reinhold stellte klar: »Nie darf gelten, Region vor Qualifikation.« Die Erfahrung Ostdeutscher mit Transformationsprozessen sei aber eine Qualifikation und ein Vorteil. Die Bundesbehörden könnten Menschen aus Ostdeutschland gezielter ansprechen und für eine Bewerbung motivieren.
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