Gewaltopfer bekommen nach Einschätzung des Weißen Rings viel zu selten die gesetzlich verankerte Hilfe vom Staat. »Die Bürokratie lässt Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, immer öfter hilflos zurück«, teilte der Bundesvorsitzende der Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ehemalige Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mit.
Nach einer Erhebung der Organisation wurde bundesweit 2021 fast jeder zweite Antrag auf Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz abgelehnt (46,6 Prozent). »Das ist der schlechteste Wert seit mehr als 20 Jahren«, berichtete der Weiße Ring. Genehmigt worden seien im vergangenen Jahr nur 27,6 Prozent der Anträge. Diese Quote sei lediglich 2019 mit 26,2 Prozent noch etwas niedriger gewesen.
Die übrigen nicht abgelehnten Anträge (25,8 Prozent) bekamen aber auch keine Hilfe, sondern seien 2021 »aus sonstigen Gründen« eingestellt worden. Gründe dafür waren dem Weißen Ring zufolge beispielsweise die Rücknahme des Antrags, der Tod eines Antragstellers oder die Weitergabe des Falls in ein anderes Bundesland. »Ich bin fest davon überzeugt, dass sich dahinter zum großen Teil Fälle verbergen, in denen Gewaltopfer ihre Anträge zurückgezogen haben - weil sie durch die Bürokratie und die langen Verfahren zermürbt sind«, sagte Ziercke. Warum Opfer ihre Anträge zurücknehmen, werde bundesweit nicht einheitlich erfasst.
Anträge spiegeln nicht Zahl der Gewalttaten wider
Das Opferentschädigungsrecht sei aber auch weitgehend unbekannt und viel zu wenige Betroffene stellten überhaupt einen Antrag. Rund 15.000 Anträge auf Entschädigung seien im vergangenen Jahr gestellt worden. Der Weiße Ring verweist im Verhältnis dazu auf ungefähr 165.000 in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasste Gewalttaten. Diese Quote - das Verhältnis gestellter Anträge zu registrierten Gewalttaten - liege seit mehr als 20 Jahren zwischen neun und elf Prozent.
Ziercke forderte einen Kulturwandel in den zuständigen Versorgungsämtern. »Die Behörden müssen auf Anerkennung prüfen, nicht auf Ablehnung«, sagte Ziercke. »In Deutschland muss der Leitsatz gelten: Im Zweifel für das Opfer!« Mit dem Opferentschädigungsrecht verpflichte sich der Staat, Opfer von Gewalttaten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch zu unterstützen. Sie sollen vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Nachteilen infolge der Tat geschützt werden. Der Staat solle etwa Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen.
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