Welche Corona-Regeln sollen ab dem 20. März in Deutschland möglich bleiben? Mit Spannung wird dazu ein Gesetzentwurf der rot-grün-gelben Ampel-Koalition erwartet. Wann der allerdings kommt, war zunächst unklar.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Dienstagnachmittag, die Beratungen stünden kurz vor dem Abschluss. »Wir werden auf jeden Fall einen Vorschlag in den nächsten Stunden bringen können, der wichtige Basis-Schutzmaßnahmen für die Länder möglich macht«, sagte Lauterbach. Unklar blieb zunächst, ob ein Entwurf noch heute im Kabinett beraten werden kann.
»Hotspot-Regelung« geplant
Lauterbach deutete nur so viel zu einem möglichen Inhalt des Entwurfs an: Eine sogenannte Hotspot-Regelung werde eine wichtige Rolle spielen. Sie solle auch nach dem Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen zum 20. März einen »guten Schutz« für die Bevölkerung in jenen Gegenden ermöglichen, in denen die Corona-Neuansteckungen besonders hoch seien. In einer Diskussion auf Facebook sagte er später, ein neues Infektionsschutzgesetz werde auf jeden Fall in bestimmten Bereichen die Maskenpflicht weiter vorsehen.
Nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan sollen zum 20. März »alle tiefgreifenderen« Corona-Beschränkungen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Ein »Basisschutz« soll aber auch danach bleiben. Die bundesweite Rechtsbasis für solche Maßnahmen läuft am 19. März aus. Eine neue Grundlage für Maßnahmen nach diesem Stichtag müsste noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werden, damit der Bundestag rechtzeitig darüber entscheiden kann.
Holetschek fordert bundeseinheitliche Regelungen
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte, der Bund müsse weiter einheitliche Maßgaben vorgeben. Der »Augsburger Allgemeinen« sagte er: »Ich hoffe nicht, dass der Bund sich jetzt aus dieser Verantwortung zurückzieht und alles den Ländern zuschiebt, die dann separat nach verschiedenen, differenzierten Parametern entscheiden müssen.« Der Bund stehe in der Verantwortung, einen bundeseinheitlichen Notfallplan vorzulegen. »Es muss klar sein, welche Maßnahmen in einer sich zuspitzenden Situation einheitlich möglich sind«, sagte Holetschek. Der FDP hielt er vor, immer noch von einem »Freedom-Day« zu träumen und davon, dass die Pandemie vom einen auf den anderen Tag vorbei sei. »Das wird nicht der Fall sein.«
Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung forderte mit Blick auf den weiteren Verlauf der Pandemie und künftige Epidemien, eine schnelle Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen zu ermöglichen. »Die Reaktionsschnelligkeit ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Kontrolle von infektiösen Bedrohungen«, heißt es in der Stellungnahme des Gremiums. Der Expertenrat plädiere mit Nachdruck »für gesetzliche Rahmenbedingungen, die ad hoc verfügbare Instrumente des Infektions- und Bevölkerungsschutzes bereitstellen und somit eine unverzügliche Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen ermöglichen«. (dpa)