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Wann kommt die 200-Euro-Einmalzahlung für Studierende?

Anfang September wurde eine 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler angekündigt, um die hohen Energiepreise abzufedern. Das Gesetz dafür ist inzwischen zwar beschlossen, aber bei der Umsetzung hakt es.

Studierende
Studierende sitzen in einem Hörsaal der Neuen Universität in Heidelberg. Foto: Uwe Anspach
Studierende sitzen in einem Hörsaal der Neuen Universität in Heidelberg.
Foto: Uwe Anspach

Die Auszahlung der Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende und Fachschüler zur Entlastung in der Energiekrise droht sich weiter zu verzögern. Hintergrund ist ein Streit zwischen Bund und Ländern über die praktische Umsetzung des Vorhabens.

In einem Brief an Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) kritisieren die Kultusminister der Länder einen »gut gemeinten, aber nicht hinreichend vorbereiteten« Gesetzentwurf, mit dessen Umsetzung sie nun konfrontiert seien. Sie fordern, diesen schnell »gesetzgeberisch nachzubessern«, damit es zu einer baldigen Auszahlung der 200 Euro kommen kann. Der von der Präsidentin der KMK, Karin Prien (CDU), unterschriebene Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Viele Rahmenbedingen noch unklar

Kritisiert wird darin unter anderem, der Bund habe eine Erwartungshaltung in die Öffentlichkeit transportiert, dass die Länder die Auszahlungen bereits im Januar 2023 vornehmen würden. Das sei immer unrealistisch gewesen und ausgeschlossen, sagte Prien der Deutschen Presse-Agentur, da viele Rahmenbedingen noch unklar seien. »Aber wenn wir die Auszahlung zumindest bis zum Ende des ersten Quartals schaffen wollen, dann muss der Bund jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen.«

Aus dem Bundesbildungsministerium hieß es am Freitag, man habe den Ländern bereits zugesagt, sie bei der Umsetzung »noch stärker zu unterstützen«. Die Einmalzahlung für die rund 3,5 Millionen Studierenden und Fachschüler dürfe sich nicht weiter verzögern. Der Bund sei daher weiterhin gesprächsbereit, »um die letzten Hürden bei Datenschutz und Auszahlungsstelle gemeinsam aus dem Weg zu räumen«.

Das Bundesbildungsministerium wollte sich auf Anfrage nicht zum Thema äußern und verwies auf laufende »intensive« Gespräche mit den Ländern. Das Ministerium wollte nach eigenen und nach KMK-Angaben einen Kompromissvorschlag vorlegen. Das Deutsche Studierendenwerk forderte eine rasche Einigung. Bund und Länder müssten beide ein starkes Interesse daran haben, dass einmal zugesicherte staatliche Hilfen auch innerhalb eines vernünftigen Zeitraums bei den Empfängern ankämen, sagte Generalsekretär Matthias Anbuhl. »Die Zeit drängt«, fügte er hinzu.

Das Gesetz für die Energiepreispauschale hatte der Bundestag bereits Anfang des Monats beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat darüber beraten, zustimmungspflichtig ist es aber nicht. Stark-Watzinger hatte angekündigt, die Auszahlungen sollten »gleich zu Beginn des nächsten Jahres beginnen können, also noch im Winter«. Über eine noch einzurichtende Plattform im Netz soll die Hilfszahlung beantragt werden können. Doch beim Aufbau dieser Plattform und dem geplanten Antragsverfahren sind wesentliche Fragen weiter ungeklärt.

Regierung legt noch einen Gesetzesentwurf vor

»Die Bundesregierung beschäftigt sich seit mehreren Monaten mit der Auszahlung dieser 200 Euro und legt dennoch einen Gesetzentwurf vor, der wesentliche Umsetzungsfragen zur Bewilligung und Auszahlung offen lässt«, heißt es in dem Brief der KMK.

Die Länder fordern darin unter anderem einheitliche datenschutzrechtliche Regeln vom Bund für die Daten von Studierenden und Fachschülern, die sie an die gemeinsame Plattform übermitteln müssten - und auch Regeln für einen länderübergreifenden Datenabgleich, damit mehrfache Beantragungen ausgeschlossen werden. Ansonsten, so ihr Argument, müssten sie alles mit ihren 16 Datenschutzbeauftragten und Landesparlamenten einzeln regeln, was noch länger dauern würde.

Kritisiert wird auch, dass die Länder das Geld vorstrecken und es sich dann vom Bund zurückerstatten lassen sollen. Dafür müssten der Darstellung zufolge 16 auszahlende Landeskassen an die Antragsplattform angeschlossen werden. Aus Sicht der Länder wäre es einfacher, wenn die Bundeskasse übernimmt. In Vorleistung zu gehen stelle die Länderhaushalte außerdem »vor erhebliche Probleme«, da die entsprechenden Mittel nicht eingeplant seien.

"Wir bitten dringend im Interesse der Studierenden, der Fachschülerinnen und -schüler sowie unserer politischen Glaubwürdigkeit darum, eine möglichst schnelle Auszahlung der
200 Euro zu ermöglichen. Dies geht aber nur, wenn unsere Vorschläge auch aufgegriffen und so die bestehenden und zu erwartenden Hindernisse beseitigt werden", heißt es in dem Schreiben.

© dpa-infocom, dpa:221209-99-835300/5