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Wanderwitz sieht gute Chancen für ein AfD-Verbot

Der frühere Ostbeauftrager tritt vehement für ein AfD-Verbotsverfahren ein. Die AfD sei mittlerweile das, was die NPD gewesen sei. Das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren sieht er jedoch nicht als Maßstab.

Ex-Ostbeauftragter Wanderwitz
Marco Wanderwitz: Ein AfD-Verbot brächte aus seiner Sicht eine Atempause. Foto: Kay Nietfeld/DPA
Marco Wanderwitz: Ein AfD-Verbot brächte aus seiner Sicht eine Atempause.
Foto: Kay Nietfeld/DPA

Der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, räumt einem AfD-Verbot gute Chancen ein. Man dürfe nicht die gescheiterten NPD-Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht zum Maßstab nehmen, sagte der sächsische CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Ganz anders sieht das Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Wanderwitz, der Jurist und Bundestagsabgeordneter ist, sagte: »Man muss auf die AfD schauen, wie sie heute ist. Da geht es um die Frage: Sind sie rechtsradikal und bekämpfen sie aggressiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung? Ich sage: Mittlerweile ist die AfD das, was die NPD gewesen ist. Rechtsradikaler geht's nicht. Weder ist aber die AfD von V-Leuten durchdrungen, noch unbedeutend. Ein AfD-Verbotsverfahren hätte aus meiner Sicht ausgezeichnete Chancen.«

Justizminister zeigt sich skeptisch

Buschmann hingegen äußerte sich skeptisch. »Die Hürden für ein Parteiverbot hat das Bundesverfassungsgericht sehr hoch gesetzt«, sagte der FDP-Politiker der »Welt am Sonntag«. Man müsse sich »zu 100 Prozent sicher sein, dass es erfolgreich ausgeht«, wenn man ein solches Verfahren anstrebe. »Würde ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgericht scheitern, würde dies ein gewaltiger PR-Sieg der AfD sein.«

Die 2013 gegründete AfD wird vom Verfassungsschutz bundesweit als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen sieht der Landesverfassungsschutz die AfD-Landesverbände jeweils als gesichert rechtsextremistisch. Politikerinnen und Politiker von SPD, Linken und Grünen hatten zuletzt dafür plädiert, die Option eines Verbotsverfahrens offen zu halten - auch wenn man die AfD vor allem politisch kontern müsse.

Buschmann verwies darauf, dass die AfD in mehreren Bundesländern zwar als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. »Nach den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts muss darüber hinaus aber eine aggressiv kämpferische Haltung dieser Partei beweisfest nachgewiesen werden, also die Bereitschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewaltsam zu beseitigen.« Wenn sich nicht beweisen lasse, dass von der AfD die reale Gefahr ausgehe, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewaltsam beseitigen wolle, werde das Verbotsverfahren scheitern.

Kretschmann: Im Kampf gegen Extreme nicht selber extrem werden

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann warnte derweil eindringlich davor, den Positionen der AfD hinterherzulaufen. »Im Kampf gegen das Extreme darf man selber nicht extrem werden. Man darf ihrem Geifer nicht mit Gegengeifer begegnen, sondern mit Vernunft, mit klaren Argumenten«, sagte der Grünen-Politiker der dpa in Stuttgart.

SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Katja Mast machte sich für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD stark. »Es ist völlig richtig, ein Verbot der AfD zu prüfen, die in weiten Teilen erwiesen rechtsextremistisch ist«, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). »Damit ist aber politisch noch nichts geklärt. Wichtiger ist eine Auseinandersetzung in der Sache.« Die AfD ziele darauf ab, die Demokratie zu vernichten und Arbeitnehmer zu benachteiligen. Schon jetzt gefährde sie den Wohlstand in Deutschland.

© dpa-infocom, dpa:240107-99-516158/4