Um die Ausländerbehörden zu entlasten, könnten bestimmte Aufenthaltstitel künftig länger gültig sein. Das schlagen Mitglieder einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen vor, die nach dem Flüchtlingsgipfel im Bundesinnenministerium Mitte Februar gebildet worden war.
In einem Bericht zu den Sitzungsergebnissen heißt es, der Arbeitsaufwand ließe sich durch eine Verlängerung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus (sogenannte subsidiär Schutzberechtigte) von einem auf bis zu drei Jahre erheblich reduzieren. Der Gedanke dahinter: Wenn die Erlaubnis drei statt wie bisher ein Jahr gültig wäre, müssten die Flüchtlinge erst nach einem längerem Zeitraum wieder beim Amt vorstellig werden.
Das Bundesinnenministerium werde diesen Vorschlag prüfen und gegebenenfalls erforderliche Schritte für die Umsetzung einleiten, teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit. »Ein wichtiger Schlüssel für eine Beschleunigung der Prozesse und Entlastung der Ausländerbehörden ist zudem die weitere Digitalisierung der Verfahren«, fügte er hinzu. Dazu arbeite man bereits eng mit Ländern und Kommunen zusammen.
Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.
Das sogenannte D-Visum zu Bildungs- oder Erwerbszwecken sollte dem Papier zufolge zwölf statt bisher drei oder sechs Monate gelten. Auch diese Maßnahme verspreche ein hohes Entlastungspotenzial für die Ausländerbehörden, heißt es in dem Bericht der Arbeitsgruppe, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Darin heißt es weiter: »Die Belastung der kommunalen Ausländerbehörden ist derzeit außergewöhnlich groß.« Lange Wartezeiten auf Termine und bei Entscheidungen seien die Folge. Maßgebliche Ursachen für die starke Arbeitsbelastung seien die hohe Fluchtzuwanderung unter anderem aus der Ukraine sowie mehrere Gesetzesänderungen - wie etwa das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts.
Spitzentreffen im Kanzleramt in drei Wochen
Am 10. Mai soll im Kanzleramt ein Spitzentreffen zur Flüchtlingspolitik stattfinden. Dabei soll es vor allem um die Frage der weiteren finanziellen Unterstützung des Bundes bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gehen.
Bei Änderungen in verwaltungsbezogenen Verfahren, der Abwicklung der behördlichen Prozesse und bei der Digitalisierung sei man in den Arbeitsgruppen gemeinsam vorangekommen, bilanzierte der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager. »Das alles darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies insgesamt kein großer Wurf ist«, fügte er hinzu. Vor allem bei der Frage der Finanzierung der Flüchtlingsausgaben der Kommunen müsse sich der Bund mehr bewegen.
»Ebenso brauchen wir sofort eine spürbare Begrenzung der Zuwanderung und auch bei der Rückführung deutlichere Fortschritte«, sagte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes. In dem Bericht wird festgehalten: »Die Länder trugen umfangreiche Rechtsänderungsbedarfe im Hinblick auf das Aufenthaltsgesetz, aber auch das Asylgesetz und das Ausländerzentralregistergesetz sowie weitere verbundene Rechtsmaterien vor, die im Hinblick auf die Effektivierung von Abschiebungen kurzfristig angegangen werden sollen.«
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte im März gesagt, eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sei dringend notwendig. Sollte eine Einigung nicht gelingen, »dann ist der Schengen-Raum mit offenen Binnengrenzen in großer Gefahr«. Die SPD-Politikerin hatte mit Blick auf die irreguläre Migration kürzlich eine weitere Verlängerung stationärer Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze angeordnet.
Zahl der zu betreuenden jungen Flüchtlinge gestiegen
Ein weiteres Problem, das bei den Sitzungen von Vertretern der Länder, Kommunen und des Bundes angesprochen wurde, ist die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Schutzsuchender. Mitte März gab es laut Bericht 28 442 unbegleitete minderjährige Geflüchtete, beziehungsweise junge Volljährige in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit. Dass die Zahl der zu betreuenden jungen Flüchtlinge nach einem jahrelangen Rückgang im vergangenen Jahr wieder gestiegen sei, habe einerseits mit dem Krieg in der Ukraine zu tun, heißt es in dem Bericht. Viele unbegleitete Minderjährige stammten aber auch aus Syrien, Afghanistan und der Türkei.
Die für die Unterbringung und Betreuung zuständigen Bundesländer hätten auf die steigenden Zahlen mit der Möglichkeit befristeter Standardanpassungen reagiert, sagte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums. »Dadurch können zum Beispiel Zimmer doppelt belegt oder der Personalschlüssel reduziert werden.« Diese Standardanpassungen seien aber nur akzeptabel, wenn sie nicht zu einem Dauerzustand werden. Überlegungen, Security-Personal für Betreuungsaufgaben einzusetzen, schätze das Ministerium als kritisch ein.
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