Einfach über Ländergrenzen hinweg reisen, arbeiten oder telefonieren: Das ist innerhalb der Europäischen Union möglich, für die in rund zwei Wochen das neue Parlament gewählt wird. Manche Vorteile werden wohl erst so richtig deutlich, wenn sie wieder wegfallen - wie beim Brexit, dem EU-Austritt Großbritanniens im Jahr 2020. Neben den großen politischen und wirtschaftlichen Themen beeinflusst die EU das Leben der Bürgerinnen und Bürger auch unmittelbar in vielen Bereichen. Ein Überblick:
Reisen
Wer innerhalb der 27 EU-Länder reisen will, braucht dafür keinen Reisepass. Ein gültiger Personalausweis genügt. Zusätzlich können damit auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz bereist werden. Normalerweise muss das Ausweisdokument an den Grenzen nicht vorgezeigt werden. Mit dem Auto über die EU-Binnengrenzen fahren? Kein Problem, denn der nationale Führerschein wird automatisch anerkannt.
Telefonieren
Wer im Urlaub, auf Dienstreise oder während des Auslandssemesters sein Handy nutzen will, zahlt dafür im EU-Ausland genau so viel wie zu Hause. Zum sogenannten Roaming zu Inlandspreisen gehören Anrufe, Textnachrichten und Datendienste. Das gilt auch umgekehrt: Ruft etwa eine Mutter aus Deutschland ihre Tochter im Italien-Urlaub an, muss sie nicht mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Arbeiten
Die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt Staatsangehörigen der EU-Staaten das Recht, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich.
Lernen
Hochschulen in der EU müssen sowohl Einheimischen als auch Interessierten aus dem EU-Ausland die gleichen Chancen ermöglichen, um bei ihnen angenommen zu werden. Die Zulassungsbedingungen unterscheiden sich je nach Hochschule zwar erheblich, eine andere EU-Staatsangehörigkeit darf allerdings nicht der Grund für eine Ablehnung sein. Mit internationalen Austauschprogrammen wie Erasmus+ können etwa Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende Erfahrungen im Ausland sammeln.
Wohnen
EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich in jedem EU-Land niederlassen. Das gilt nicht nur, wenn sie dort arbeiten oder studieren wollen, sondern auch, wenn sie sich dort zur Ruhe setzen möchten. Mit dem Brexit endete am 31. Dezember 2020 allerdings die Freizügigkeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Seitdem müssen für einen Wohnsitz, Studium und Job im Vereinigten Königreich vorab Visa beantragt werden.
Bezahlen
Vor der Reise schnell noch Geld wechseln und hohe Gebühren zahlen? Das ist innerhalb der EU größtenteils Geschichte. Mittlerweile kann in 20 der 27 Mitgliedsstaaten offiziell mit dem Euro bezahlt werden.
Einkaufen
Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch das EU-weite Gewährleistungsrecht geschützt. Das bedeutet, dass ein mangelhafter Artikel nachgebessert, ersetzt oder der Preis zumindest teilweise rückerstattet werden muss. Käuferinnen und Käufer haben ein Anrecht auf zwei Jahre kostenlose Garantie und ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt sowohl für Einkäufe im Laden als auch online.
Gesundheit
Krank im Urlaub? Mit der europäischen Krankenversicherungskarte gilt, dass dringende Gesundheitsversorgung im EU-Ausland zu denselben Bedingungen und Kosten ermöglicht werden muss wie im Heimatland der Versicherten. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, findet auf der Rückseite seiner Versicherungskarte automatisch die europäische Version.
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