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Verkehrsministerium erwägt Klimaschutzprogramm - falls nötig

Verfehlt ein Ministerium die Klimaziele, muss es ein Sofortprogramm vorlegen. Eingentlich. Für das Verkehrsministerium steht dieses Programm noch aus. Die Frist läuft Mitte Juli ab.

Autos stehen im Stau. Derzeit vor allem auf der B28 in Tübingen.
Autos stehen im Stau. Derzeit vor allem auf der B28 in Tübingen. Foto: Patrick Seeger
Autos stehen im Stau. Derzeit vor allem auf der B28 in Tübingen.
Foto: Patrick Seeger

Falls die innerhalb der Ampel-Koalition vereinbarte Reform des Klimaschutzgesetzes nicht rechtzeitig in Kraft tritt, will das Bundesverkehrsministerium ein eigenes Klimaschutzsofortprogramm vorlegen. »Wenn es erforderlich ist, also wenn die Gesetzeslage zu dem Zeitpunkt so ist, dann werden wir selbstverständlich ein Sofortprogramm vorlegen«, sagte ein Sprecher des FDP-geführten Ministeriums am Mittwoch in Berlin.

Man sei aber zuversichtlich, dass die Beschlüsse des Koalitionsausschusses für eine Reform »zeitnah« umgesetzt würden. »Und es ist durchaus möglich, dass das neue Klimaschutzgesetz und das damit verbundene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vor der Sommerpause verabschiedet wird.«

Hintergrund ist eine Einigung der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes. Bisher müssen einzelne Minister ein Klimaschutzsofortprogramm vorlegen, wenn in ihrem Bereich Klimaziele verfehlt werden. Die aktuelle Frist dafür ist Mitte Juli. Künftig soll die Bundesregierung insgesamt nachsteuern, wenn auch »auf Basis der Vorschläge« der hauptsächlich verantwortlichen Ministerien - falls sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren abzeichnet, dass das Klimaziel für 2030 nicht erreicht wird.

Aussagen des stellvertretenden Regierungssprechers Wolfgang Büchner zu diesem Thema am Montag hatten für Irritation bei den Grünen gesorgt. Die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge forderte am Dienstag von Kanzler Olaf Scholz (SPD) eine Klarstellung. Der Sprecher des Verkehrsministeriums hatte am Montag gesagt, er gehe davon aus, dass das überarbeitete Klimaschutzgesetz so rasch in Kraft trete, dass die Pflicht für ein eigenes Klimaschutz-Sofortprogramm für den Verkehr - der seine Klimaziele derzeit nicht erfüllt - entfalle. Büchner hatte diese Ausführungen als richtig bezeichnet und mit Blick auf die Grundsatz-Einigung auf eine Reform zwischen SPD, Grünen und FDP gesagt: »Es gibt jetzt eine andere Beschlusslage.«

Auf Nachfrage betonte Büchner am Mittwoch: »Nichts, was hier gesagt wurde, hat jemals in Frage gestellt, dass natürlich ein Gesetz so lange gilt, bis ein neues beschlossen ist. Allerdings, es gibt eine geltende Rechtslage, die ist auch für alle bindend.« Zugleich gebe es die Beschlüsse des Koalitionsausschusses. »Und die Bundesregierung geht gemeinsam davon aus, dass die jetzt auch alle umgesetzt werden.«

© dpa-infocom, dpa:230419-99-373341/2