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Verfassungsschutz darf AfD in Bayern als Partei beobachten

Bayerns AfD hinkt dem Umfragehoch der Partei in anderen Bundesländern deutlich hinterher. Auch das Urteil zur zulässigen Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst dürfte keinen Rückenwind bedeuten. Oder doch?

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Die AfD kann nun auch in Bayern durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. Foto: Daniel Karmann/DPA
Die AfD kann nun auch in Bayern durch den Verfassungsschutz beobachtet werden.
Foto: Daniel Karmann/DPA

Knapp drei Wochen vor der Landtagswahl läuft es für Bayerns AfD alles andere als rund. Verglichen mit anderen Bundesländern oder dem Bund hinken die Rechtspopulisten im Freistaat mit 12 bis 14 Prozent dem allgemeinen Umfragehoch hinterher. Eigene Themen konnte die AfD im Wahlkampf bisher nicht platzieren, dafür sorgten etwa Ermittlungen wegen eines Wahlplakats mit einer verbotenen Losung der SA, der Sturmabteilung der NSDAP, deren Verwendung strafbar ist, für Ärger und ungeliebte Schlagzeilen.

Als reiche das nicht aus, musste die AfD am Freitag auch noch eine schmerzhafte Pleite vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof verkraften: Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber auch informieren. Gegen die Entscheidung in dem Eilverfahren sind keine Rechtsmittel mehr möglich - es ist also endgültig.

Auch wenn sich der harte Kern der AfD-Wählerschaft sicher nicht von derartigen Urteilen oder Medienberichten beeinflussen lassen dürfte, im Kampf um noch unentschlossene Wähler dürfte das Urteil in den kommenden Wochen der AfD keinen Aufwind geben.

Faktisch hat das Gericht mit seiner Entscheidung dem bayerischen Verfassungsschutz erneut Rückendeckung bei der Einschätzung gegeben, dass es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der bayerischen AfD gebe. »Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung «Der Flügel» angehörten, sowie aus bekannt gewordenen Umsturzfantasien von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands«, teilte das Gericht mit.

Landesverfassungsschutz von der AfD kritisiert

Bereits im Juni 2022 hatte der von der AfD seit jeher kritisierte Landesverfassungsschutz entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die AfD erklärt das Interesse der Verfassungsschützer gerne mit dem Versuch, die Partei öffentlich zu diskreditieren. Die Behörde begründete ihrerseits den Schritt damit, sie wolle herausfinden, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Partei hätten und in welche Richtung sich die AfD entwickle.

In der Folge hatte der AfD-Landesverband dagegen geklagt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit darüber zu unterlassen. Der Landesverband begründete dies mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und stellte einen Eilantrag, weil ihn die Beobachtung mit maximaler Schwere treffe und eine weitere Beobachtung unzumutbar sei.

Nachdem das Verwaltungsgericht München den Eilantrag bereits am 17. April 2023 abgelehnt hatte, erhob der AfD-Landesverband Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof. Doch auch hier wiesen die Richter den Antrag der AfD zurück. »Zahlreiche Anhänger des ehemaligen «Flügels» würden ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD «Junge Alternative» einen mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff vertreten.« Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.

Kritik an Öffentlichkeitsarbeit zurückgewiesen

Auch die Kritik der AfD an der Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes wies das Gericht zurück. Die Behörde dürfe grundsätzlich über die Beobachtung der Partei informieren, hieß es. Das Gericht monierte aber konkrete Formulierungen in einer früheren Pressemitteilung der Behörde, welche den Eindruck vermittelt hätten, die AfD sei insgesamt gesichert extremistisch.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertete das Urteil als »wichtige Bestätigung der Arbeit« des Verfassungsschutzes. Zugleich betonte er, dass die Behörde keinen Wahlkampf mache. Es sei einzig Aufgabe aller demokratischen Parteien, dass die Menschen nicht eine Partei wählen, die »verdächtig ist, teilweise verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen«.

Während die Partei sich zunächst nicht zu ihrer Niederlage vor Gericht äußerte, nannte der Vorsitzende der Landtagsfraktion, Ulrich Singer, die Beobachtung als »schweren Missbrauch einer Behörde zu politischen Zwecken«. Kurz vor der Wahl sei das Ziel, die AfD zu diskreditieren, besonders offensichtlich. Möglicherweise hat die AfD somit unfreiwillig ein Thema für ihren Wahlkampfendspurt gefunden.

© dpa-infocom, dpa:230915-99-204426/4