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Verfassungsrichter urteilen über AfD-Klage gegen Seehofer

Von der AfD kann man halten, was man will. Regierungsmitglieder allerdings dürfen sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Ihr Amt verpflichtet sie zu Neutralität. Rügt Karlsruhe den Innenminister?

Horst Seehofer
CSU-Minister Horst Seehofer muss sich mit einer Klage der AfD auseinandersetzen. Foto: Michael Kappeler/dpa
CSU-Minister Horst Seehofer muss sich mit einer Klage der AfD auseinandersetzen. Foto: Michael Kappeler/dpa

KARLSRUHE. Ist Horst Seehofer mit kritischen Interview-Äußerungen über die AfD zu weit gegangen? Die Partei klagt gegen den CSU-Innenminister in Karlsruhe, am Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil.

Seehofer könnte zum Verhängnis werden, dass der Text mit den Passagen gut zwei Wochen lang auch auf der Internetseite seines Ministeriums stand. Die AfD wirft ihm deshalb vor, staatliche Ressourcen unzulässigerweise zur Verbreitung einer parteipolitischen Aussage genutzt zu haben. (Az. 2 BvE 1/19)

Das Interview hatte Seehofer im September 2018 der dpa gegeben. Unmittelbar davor hatte die AfD-Fraktion versucht, im Bundestag den Haushalt des Bundespräsidenten diskutieren zu lassen. Ihr Vorwurf: Frank-Walter Steinmeier habe »für eine linksradikale Großveranstaltung« geworben, indem er ein Konzert gegen Rassismus der zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachteten Linkspunkband Feine Sahne Fischfilet unterstützt hatte.

Seehofer kommentierte das in dem Interview mit den Worten: »Das ist für unseren Staat hochgefährlich.« Man könne nicht »wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln«. »Das ist staatszersetzend.« Außerdem sagte er: »Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten.«

Nach der Veröffentlichung hatte das Ministerium den dpa-Text zu den anderen Medienberichten auf seiner Homepage gestellt - eine Steilvorlage für die AfD. Denn die Partei hatte in einem ganz ähnlichen Fall in Karlsruhe schon einmal erfolgreich gegen die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) geklagt.

Wanka hatte in der Flüchtlingskrise 2015 auf einen Demonstrationsaufruf der AfD mit der Parole »Rote Karte für Merkel!« per Ministeriums-Pressemitteilung reagiert: »Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden.«

Das ging den Verfassungsrichtern zu weit. Damit alle Parteien die gleichen Chancen hätten, seien Mitglieder der Bundesregierung zu Neutralität verpflichtet, urteilten sie 2018. Minister dürfen sich demnach mit Kritik an ihren Maßnahmen und Vorhaben zwar sachlich auseinandersetzen. Ein »Recht auf Gegenschlag« haben sie aber nicht.

In der Karlsruher Verhandlung im Februar hatte sich abgezeichnet, dass der Zweite Senat unter dem scheidenden Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle die Causa Seehofer nicht viel anders beurteilen dürfte. Die Richter hinterfragten sehr kritisch, ob derartige Äußerungen nicht auf anderen Kanälen verbreitet werden könnten.

AfD-Fraktionschef Alexander Gauland hatte am Rande der Verhandlung gesagt, Seehofer habe sich eben nicht im Bierzelt einen Ausrutscher geleistet. »Wenn ich auf der Internetseite eines Ministeriums etwas veröffentliche, dann sieht es so aus, als ob es die staatliche Amtsautorität ist und dass die Beschimpfung der AfD dann sozusagen schon Teil des Staates ist. Und genau das geht nicht.«

Seehofer hatte sich von seinem Parlamentarischen Staatssekretär Günter Krings (CDU) vertreten lassen. Dieser hatte die Äußerungen als zugegebenermaßen »zugespitzt« bezeichnet. Der Ton in der Politik sei aber deutlich rauer geworden. Eine Reaktion müsse möglich sein. (dpa)