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Verfassungsgericht rügt Parteienfinanzierung

Mit Hackern, Fake News und Datenschutz hatte die große Koalition 2018 begründet, warum Parteien jährlich 25 Millionen Euro mehr bräuchten. Das Bundesverfassungsgericht kassiert die Anhebung nun aber.

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck

Es geht um das Vertrauen der Menschen in die Politik und den Eindruck, Parteien bedienten sich am Geld der Steuerzahler: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt.

Der 2018 von den damaligen Regierungsfraktionen der Union und der SPD im Bundestag beschlossene Anstieg auf seinerzeit 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Offen ist, ob die Parteien das bisher ausgezahlte Geld behalten dürfen. (Az. 2 BvF 2/18)

CDU, CSU und SPD hatten das satte Plus in erster Linie mit den wachsenden Herausforderungen durch die Digitalisierung wie Hackern, Fake News und Datenschutz im Netz begründet. Um derartige Aufgaben bewältigen zu können, bräuchten die Parteien mehr Geld.

Die Entscheidung: Die Richter und Richterinnen erkennen grundsätzlich an, dass den Parteien ein »nachhaltiger, mit den bisherigen Mitteln nicht leistbarer finanzieller Mehrbedarf« entstanden ist. Der Gesetzgeber habe aber die Höhe der Anhebung seinerzeit nicht ausreichend begründet, erklärte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König. »Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen bleiben.«

Für den staatlichen Anteil an der Parteienfinanzierung - neben Spenden und Mitgliederbeiträgen - gibt es eine absolute Obergrenze. Sie wird an die Teuerungsrate angepasst, steigt also regelmäßig und lag im vergangenen Jahr bei mehr als 205 Millionen Euro.

Diese Obergrenze soll laut König verhindern, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstehe, die Parteien würden sich in unangemessener Weise aus öffentlichen Kassen selbst bedienen. »Denn ein solcher Eindruck kann zu einem nachhaltigen Akzeptanzverlust für dieses System führen«, sagte die Vizepräsidentin des Gerichts.

Mit dieser Argumentation waren 216 Abgeordnete von Grünen, FDP und Linke, damals allesamt Oppositionsparteien, nach Karlsruhe gezogen - mit Erfolg. Die Richter äußerten sich auch kritisch dazu, dass die große Koalition den Gesetzentwurf damals in nur zehn Tagen durch den Bundestag gebracht hatte. Dies spielte für ihre Entscheidung aber keine Rolle. Eine separate Klage der AfD nur zu diesem Punkt wiesen sie in einem zweiten Urteil als unzulässig zurück (Az. 2 BvE 5/18).

Die Auswirkungen: Durch das Urteil hat die Aufstockung ab sofort keine gesetzliche Grundlage mehr. Damit tritt automatisch die bis 2018 maßgebliche Rechtslage wieder in Kraft. Das betrifft auch schon die aktuell anstehende Festsetzung der Zahlungen am 15. Februar.

Der Bundestag hätte aber die Möglichkeit, ein neues, besser begründetes Gesetz zu erlassen, in dem der konkrete Finanzbedarf so detailliert aufgelistet ist, wie das die Verfassungsrichter einfordern. Wenn die Parteien neue Aufgaben zu erfüllen hätten und nicht aus eigener Kraft die nötigen materiellen und personellen Ressourcen finanzieren könnten, habe der Gesetzgeber »einen erheblichen Gestaltungsspielraum«, sagte Richterin König. Es müsse aber auch einkalkuliert werden, dass durch neue Entwicklungen möglicherweise an anderer Stelle Geld gespart werden könne.

Die Generalsekretäre von CDU, CSU und SPD, Mario Czaja, Martin Huber und Kevin Kühnert, sprachen sich für so eine Neuregelung aus. »Der Weg ist nach diesem Urteilsspruch frei, mit einem entsprechend begründeten Gesetz einen neuen Anlauf zu unternehmen«, teilten Czaja und Huber mit. Kühnert sagte, die demokratischen Parteien sollten »zeitnah« gemeinsam ausloten, »wie eine sachgerechte, verfassungsgemäße Begründung der Mehrbedarfe aussehen kann«.

Die große Frage: Die Richter haben nichts dazu gesagt, ob die seit 2019 zu viel ausgezahlten Gelder zurückgezahlt werden müssen. Verfassungsrechtler äußerten sich eher skeptisch. Sophie Schönberger, die Grüne, FDP und Linke vertreten hatte, sagte, es sei rechtlich nicht einfach, an bestandskräftigen Bescheiden über die Zahlungen der vergangenen Jahre zu rütteln. Das stehe im Ermessen der Bundestagsverwaltung. Auch der Bevollmächtigte des Bundestags, Joachim Wieland, sagte, es wäre die »elegantere Lösung«, wenn der Gesetzgeber das durch ein rückwirkendes Gesetz klären würde.

Aus der Bundestagsverwaltung hieß es, nachdem nun klar sei, dass die Festsetzungsbescheide für die Jahre 2018 bis 2021 im Hinblick auf den Betrag »ohne Rechtsgrundlage und somit rechtswidrig ergangen sind«, sei nunmehr eine »Teilrücknahme dieser Bescheide« erforderlich. Auf eine sofortige Rückzahlungsforderung müssen sich die Parteien aber wohl nicht einstellen. Ein Mitarbeiter der Verwaltung des Bundestages sagte der Deutschen Presse-Agentur: »Vor Erlass von Rückforderungsbescheiden werden die betroffenen Parteien angehört.«

Vertreter mehrerer Parteien betonten, sie könnten problemlos das Geld zurückzahlen. »Dafür haben wir vorgesorgt«, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae. Ähnlich äußerten sich der Bundesschatzmeister der Linken, Harald Wolf, Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, und SPD-Generalsekretär Kühnert.

Die Grundlagen: Die staatliche Parteienfinanzierung war nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992 neu gefasst worden. Wie viel Geld Parteien vom Staat bekommen, hängt vor allem davon ab, wie sie bei den letzten Wahlen abgeschnitten haben.

Neben der absoluten gibt es noch eine relative Obergrenze: Der staatliche Anteil darf nicht jenen überschreiten, den eine Partei selbst erwirtschaftet. Denn aus dem Grundgesetz wird ein Verbot überwiegend staatlicher Parteienfinanzierung abgeleitet.

Geld aus öffentlichen Kassen bekommen dabei nicht nur im Bundestag und in Landtagen vertretene Parteien, sondern auch kleinere. Um wie viel es geht, macht eine Übersicht des Bundestags für das Jahr 2021 deutlich: 20 Parteien hatten demnach Anspruch auf staatliche Finanzierung. Das Spektrum reicht von rund 13.600 Euro für Team Todenhöfer bis gut 56.110.000 Euro für die SPD.

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