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Verfassungsgericht prüft: Wie geheim sind die Geheimdienste?

Ein Abgeordneter erkundigt sich bei der Regierung nach Verfassungsschutz-Mitarbeitern im Ausland und bekommt keine Antwort. Jetzt klärt das Bundesverfassungsgericht, wie weit das Fragerecht reicht.

Fragerecht vor dem Verfassungsgericht
Der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle will wissen, wie viele Mitarbeiter der Verfassungsschutz im Ausland hat. Auskunft bekam er bislang nicht. Foto: Uli Deck
Der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle will wissen, wie viele Mitarbeiter der Verfassungsschutz im Ausland hat. Auskunft bekam er bislang nicht.
Foto: Uli Deck

Die Frage, welche Informationen einem Parlamentarier zur Arbeit des Verfassungsschutzes zustehen, beschäftigt das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richterinnen und Richter verhandeln über eine Organklage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle gegen die Bundesregierung.

Er hatte Ende 2020 angefragt, wie viele Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in den vergangenen fünf Jahren ins Ausland entsandt waren. Das damals noch CSU-geführte Innenministerium verweigerte dazu jegliche Auskunft. Verletzt das das parlamentarische Informationsrecht?

Die Bundesregierung hatte ihre Weigerung damals damit begründet, dass »in besonderem Maße das Staatswohl« berührt sei. Durch die Auskunft könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Bundesamts für Verfassungsschutz gezogen werden. Deshalb wurde die Frage auch nicht eingestuft beantwortet, also mit einem Geheimhaltungsgrad versehen.

Urteil steht noch aus

Für die Kontrolle der Nachrichtendienste gibt es im Bundestag auch ein eigenes Gremium, das Parlamentarische Kontrollgremium. Kuhle hält es aber für problematisch, wenn den anderen Abgeordneten nicht einmal eine so allgemeine Frage beantwortet wird. Er hatte die Zahlen vor dem Hintergrund erbeten, dass der Verfassungsschutz eigentlich fürs Inland zuständig ist und fürs Ausland der Bundesnachrichtendienst. Der Gesetzgeber entscheide über den Haushalt der Nachrichtendienste und müsse deshalb zumindest wissen, ob es eine grundlegende Prioritätenverschiebung gebe, sagte er vor Verhandlungsbeginn.

Ende 2020, als Kuhle die Anfrage stellte, war die FDP noch in der Opposition. Die Frage interessiere aber nach wie vor, sagte er.

Die Bundesregierung verteidigte ihr abgestuftes Konzept. Zur Geheimschutzstelle des Bundestags habe eine vierstellige Zahl von Personen Zugang, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Mahmut Özdemir (SPD). Bei der Entscheidung, ob eine Information nur dem Kontrollgremium zur Verfügung gestellt werde, sei nicht ihr isolierter Gehalt maßgeblich. Es komme auf das Potenzial als Mosaikstück an - also darauf, ob fremde Dienste sich aus vielen kleinen Informationen ein Gesamtbild zusammensetzen können.

Mehrere Richterinnen und Richter hinterfragten das kritisch. So wurden Bedenken geäußert, ob mit diesem Argument nicht letzten Endes jede Information verweigert werden könne. Das Urteil wird voraussichtlich in den nächsten Monaten verkündet. (Az. 2 BvE 8/21)

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