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Verbraucherklage, Vornamen, Ehe für alle: Was sich heute ändert

Darauf haben viele verprellte Diesel-Kunden gewartet: Unter den Gesetzesänderungen, die heute in Kraft treten, ist die Musterfeststellungsklage wohl die bedeutendste. Eine erste Klage soll von Verbraucherschützern schon heute gegen VW eingereicht werden.

VW-Markenhochhaus in Wolfsburg: Der neue Kartellverdacht lässt Volkswagen nicht zur Ruhe kommen. Foto: Philipp von Ditfurth
Foto: Philipp von Ditfurth
Foto: Philipp von Ditfurth

Berlin (dpa) - Zum 1. November treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft, von denen Zehntausende Verbraucher profitieren können. Mit der Musterfeststellungsklage bekommen Verbände die Möglichkeit, stellvertretend für Verbraucher gegen Unternehmen vor Gericht zu ziehen.

Die erste dieser Klagen will der Bundesverband der Verbraucherzentralen gleich am heutigen Donnerstag im Diesel-Skandal gegen Volkswagen einreichen.

Wer mehrere Vornamen hat, kann deren Reihenfolge ab Donnerstag zudem beim Standesamt ändern lassen. Für kritische chemische Stoffe in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren kommen schärfere EU-Grenzwerte. Außerdem kommt die Ehe für alle ein Jahr nach ihrer Einführung endgültig in der Verwaltung an. Im Eheregister wird nicht länger einer der Partner fälschlich unter »Ehemann« oder »Ehefrau« eingetragen.