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Völkermord-Vorwurf gegen Myanmar: Auch Deutschland klagt

Myanmars Militär soll seit 2017 tausende Menschen ermordet oder vergewaltigt haben. Gambia brachte den Fall 2019 vor den Gerichtshof. Deutschland schließt sich der Klage an - neben anderen Ländern.

Internationaler Gerichtshof der Vereinten Nationen
Außenansicht des Friedenspalastes in Den Haag, in dem der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen seinen Sitz hat. Foto: Peter Dejong/DPA
Außenansicht des Friedenspalastes in Den Haag, in dem der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen seinen Sitz hat.
Foto: Peter Dejong/DPA

Deutschland und fünf weitere Länder wollen sich der Völkermord-Klage Gambias gegen Myanmar vor dem Internationalen Gerichtshof anschließen. Eine entsprechende Absichtserklärung der Länder wurde vom Gericht in Den Haag veröffentlicht. Außer Deutschland geht es um Dänemark, Frankreich, die Niederlande, Großbritannien und Kanada.

Gambia hatte Myanmar 2019 wegen Völkermordes an der muslimischen Rohingya-Minderheit vor den Gerichtshof gebracht. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen hatte bereits im vergangenen Jahr erklärt, dass es in dieser Sache zuständig sei. Wann die Hauptverhandlung sein soll, ist noch nicht festgelegt. Prozesse vor dem Internationalen Gerichtshof können sich über Jahre hinziehen.

Worum geht es?

Myanmars Militär soll seit 2017 tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in ihren Häusern verbrannt haben. Mehr als 700.000 Menschen flohen in das Nachbarland Bangladesch.

Das UN-Gericht hatte bereits 2020 in einem Zwischenurteil Myanmar zum sofortigen Schutz der Rohingya verpflichtet. Damals hatte noch die damalige Regierungschefin und Friedensnobelpreisträgerin, Aung San Suu Kyi, in Den Haag die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie wurde nach dem Putsch von 2021 inhaftiert.

Das UN-Gericht entscheidet in Konfliktfällen von Staaten. Seine Urteile sind bindend. Der Internationale Strafgerichtshof, ebenfalls mit Sitz in Den Haag, verfolgt dagegen individuelle Verdächtige.

© dpa-infocom, dpa:231117-99-982540/3