Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Krim nach der Annexion der Schwarzmeer-Halbinsel verurteilt. Dies entschieden die Richter in Straßburg und gaben damit einer Klage der Ukraine statt.
Die Auswirkungen der Entscheidung dürften begrenzt sein: Russland erkennt die Urteile des Gerichtshofs nicht an. Das Land wurde wegen seines seit Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen.
Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Dieser kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.
Misshandlungen, Unterdrückung, Verschleppungen
Russland hat die ukrainische Krim im Jahr 2014 völkerrechtswidrig annektiert und hält die Halbinsel seither besetzt. Bei der nun anstehenden Entscheidung ging es nicht um die Annexion selbst, sondern um das Verhalten russischer Truppen im Anschluss. Die Ukraine beklagte unter anderem Verschleppungen, unrechtmäßige Inhaftierungen, Misshandlungen sowie die Unterdrückung der ukrainischen Medien und der ukrainischen Sprache in Schulen. Außerdem habe Moskau pro-ukrainische Aktivisten nicht nur auf der Krim, sondern in der gesamten Ukraine und in Russland verfolgt.
Die Richter folgten dem größtenteils. Sie stellten einstimmig fest, dass Russland auf der Krim unter anderem gegen das Recht auf Leben, gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und gegen die Meinungsfreiheit verstoßen hat. Es gebe genügend Beweise dafür, dass dahinter ein Muster stecke und die Vorfälle auf der Krim von den russischen Behörden geduldet worden seien.
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