Nach einem Urteil des Amtsgerichts München brauchen Mieter für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in Mietwohnungen und -häusern die Erlaubnis ihres Vermieters. Geklagt hatte ein Mieter, der Mitte März zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen hatte, die seitdem im Dachgeschoss des Hauses wohnen. Die Vermieter wollten das unterbinden.
Das Gericht wies die Klage, die vom Mieterverein München unterstützt wurde, ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mieterverein teilte mit, das Urteil prüfen und voraussichtlich in Berufung gehen zu wollen. Man erhoffe sich eine bundesrechtliche Klärung.
Grundsätzlich benötigen Mieter die Zustimmung des Vermieters, wenn sie einen Teil des gemieteten Wohnraums untervermieten oder unentgeltlich Dritten überlassen wollen. Unter bestimmten Umständen haben Mieter aber auch ein Recht auf diese Zustimmung - wenn sie nämlich ein »berechtigtes Interesse« geltend machen können. Nach Ansicht des Amtsgerichts zählt humanitäre Hilfe nicht dazu.
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