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Urheberrechts-Streit: Was das Ja des EU-Parlaments bedeutet

Zehntausende haben gegen das neue Urheberrecht demonstriert. Das Europaparlament stimmte dem Vorhaben dennoch ohne Änderungen zu. Die Gegner der Reform setzen ihre Hoffnungen nun auf die Bundesregierung.

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Plattformen wie Google News sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen. Foto: Lukas Schulze
Plattformen wie Google News sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen. Foto: Lukas Schulze

STRASSBURG. Eigentlich sollte mit einem neuen Urheberrecht alles besser werden. Stattdessen hat die Copyright-Reform auf EU-Ebene für heftigen Streit gesorgt. Am Dienstag stimmte das Europaparlament der Reform ohne Änderungen zu. Das Wichtigste im Überblick.

Worüber hat das Europaparlament abgestimmt?

Mitte Februar hatten Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten nach langen Verhandlungen einen Kompromiss bei der Reform des angestaubten Urheberrechts erzielt. Mit diesem Vorhaben soll das Copyright ans Internet-Zeitalter angepasst werden. Die EU-Staaten haben den Kompromiss - auch mit einem deutschen Ja - bestätigt. Am Dienstag folgte das Parlament mit 348 Ja- und 274 Nein-Stimmen. 36 Abgeordnete enthielten sich. Die Zustimmung des Plenums wäre eigentlich eine Formalie gewesen. Doch dieses Mal war vieles anders.

Warum ist das Thema so brisant?

Die einen befürchten Zensur und den Tod des freien Internets. Die anderen argumentieren, nur die Reform sichere das Überleben vieler Künstler, Kreativer und Autoren. Die Debatte wird emotional geführt. Und zwei Themen stehen im Mittelpunkt: das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Artikel 11 sowie die mögliche Einführung sogenannter Uploadfilter, die aus Artikel 13 resultieren könnte. Am Wochenende gingen Zehntausende in mehreren deutschen Städten gegen die Reform auf die Straße. Aus Sicht der Befürworter geht es allein darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.

Was besagen Artikel 11 und Artikel 13?

Artikel 11 hat zum Ziel, dass Zeitungsverlage und Autoren mehr für ihre Inhalte bekommen. Suchmaschinen wie Google dürfen demnach nicht mehr ohne weiteres kleine Artikel-Ausschnitte in ihren Suchergebnissen oder bei Google News anzeigen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen.

Zum anderen werden Plattformen wie Youtube nach Artikel 13, der in der finalen Fassung des Gesetzes Artikel 17 heißt, stärker in die Pflicht genommen. Geschützte Werke müssen lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder dürfen nicht hochgeladen werden. Falls Inhalte doch illegal auf den Plattformen landen, haften diese automatisch, sofern sie nicht größte Anstrengungen unternommen haben, sich die Lizenzen zu besorgen oder das Hochladen zu verhindern. Ausnahmen gibt es nur für wenige Firmen.

Und wo ist das Problem?

Nach Ansicht von Kritikern führt Artikel 13 zwangsläufig zum Einsatz sogenannter Uploadfilter, denn anders könnten Plattformen die Inhalte gar nicht auf Verstöße überprüfen. Sie befürchten, dass diese Filter auch legale Inhalte wie Parodien oder Zitate blockieren - und so die freie Meinungsäußerung einschränken. »Algorithmen können nicht unterscheiden zwischen Urheberrechtsverletzungen und der legalen Weiterverwendung wie zu Parodiezwecken«, sagt etwa Piraten-Politikerin Julia Reda. Dieser Meinung hatten sich zuletzt Politiker aus fast allen Parteien angeschlossen.

Auch Google - und damit Youtube - hatte gegen die Reform mobil gemacht. Artikel 13 könne »unbeabsichtigte Folgen haben, die Europas Kreativ- und Digitalwirtschaft schaden könnten«, schrieb Youtube am Dienstag auf Twitter.

Gegner des Leistungsschutzrechts sehen insbesondere für kleine Verlage Nachteile. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden und hätten eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google & Co. Zudem verweisen sie auf Deutschland: Hier gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht - doch es führt nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage. Außerdem wäre die Medienvielfalt im Netz nach Ansicht der Kritiker eingeschränkt.

Die großen deutschen Verlegerverbände begrüßten das Ergebnis vom Dienstag. »Die Zustimmung zur Reform ist ein «Ja» zur digitalen Zukunft von Kultur und Medien und zu einer lebendigen und vielfältigen Kreativlandschaft in Europa«, teilten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger mit.

Wie hat sich die Debatte zuletzt entwickelt?

Die Nerven lagen blank - auf beiden Seiten. Für einige Gegner von Artikel 13 wurde insbesondere der EU-Abgeordnete Axel Voss, der das Vorhaben federführend mit den EU-Staaten verhandelt hatte, zur Symbol- und Hassfigur. Er wurde in sozialen Netzwerken attackiert, verlacht und verhöhnt.

Befürworter des Vorhabens diskreditierten seine Gegner zum Teil als von Tech-Konzernen gesteuert, die EU-Kommission sprach in einem Blog-Post zwischenzeitlich von einem »Mob« und der CDU-Europaabgeordnete Daniel Caspary äußerte am Wochenende den Verdacht, dass US-Internetkonzerne die Reform mit »gekauften Demonstranten« verhindern wollten. Damit löste er auch in den eigenen Reihen Empörung aus. Wenig später ruderte Caspary zurück.

Wie geht es nach dem Ja des Europaparlaments weiter?

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben ein letztes Mal zustimmen. Als möglicher Termin gilt der 9. April. Bei ausreichender Mehrheit müssten Deutschland und die anderen Länder sich dann an die Umsetzung in nationales Recht machen, dafür hätten sie zwei Jahre Zeit.

Welche Rolle spielen die Bundesregierung und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bei der finalen Abstimmung?

Die Gegner des Vorhabens legen all ihre Hoffnung in das finale Votum der EU-Staaten und die Bundesregierung. Denn selbst innerhalb der Koalition sind die Fronten unübersichtlich. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD lehnt den verpflichtenden Einsatz von Uploadfiltern als »unverhältnismäßig« ab.

SPD-Justizministerin Katarina Barley stimmte der Reform als federführende Ministerin im Februar zwar auf EU-Ebene zu, ist aber eigentlich gegen Artikel 13. Hätte die Bundesregierung sich enthalten oder dagegen gestimmt, wäre nicht die nötige Mehrheit zustande gekommen. Barley argumentierte mit der Kabinettsdisziplin, sagte zur Frage der Uploadfilter kürzlich jedoch auch: »Mir sind keine anderen technischen Maßnahmen bekannt, mit denen man Lizenzverstöße verhindern könnte. Insofern läuft es auf Upload-Filter hinaus.«

Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung ihre Zustimmung im April verweigert. Sowohl Barley als auch CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak waren am Dienstag schon einen Schritt weiter. Die neuen Regeln müssten nun so umgesetzt werden, »dass Künstlerinnen und Künstler tatsächlich davon profitieren und Meinungsfreiheit und Vielfalt im Netz erhalten bleiben«, sagte Barley. Und Ziemiak schrieb auf Twitter, man wolle Uploadfilter bei der Umsetzung vermeiden. Von einer möglichen Ablehnung am 9. April also keine Spur. Auch Voss sagte nach der Abstimmung, er gehe nicht davon aus, dass Deutschland seine Position ändern werde. (dpa)

Initiative »Save the Internet«

Offener Brief der Nachrichtenagenturen vom 4. September 2018

Koalitionsvertrag (S. 49)

Fragen und Antworten der EU-Kommission zur Reform

Kompromiss zu Urheberrechtsreform - Gesetzestext

Google zum Urheberrecht