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Unionspolitiker offen für Änderung von Transsexuellengesetz

Nach Ampel-Plänen soll für eine Änderung des Geschlechtseintrags künftig kein ärztliches Gutachten mehr nötig sein. Die Union wäre mit einer Verfahrensänderung einverstanden - aber nicht bedingungslos.

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»Wir sind offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens«, heißt es aus der Union. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
»Wir sind offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens«, heißt es aus der Union.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Fachpolitiker der Union wollen sich einer Änderung des Transsexuellengesetzes nicht in den Weg stellen. Das von der Ampel-Koalition geplante Selbstbestimmungsgesetz lehnen sie jedoch ab, heißt es in einem Brief, der diese Woche an die Mitglieder der Fraktion ging.

»Wir sind offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens beziehungsweise des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen, um dem Eindruck diskriminierender Regeln entgegenzutreten«, führen die Unterzeichner aus. Die Pläne der Ampel gingen »in ihrem extremen und pauschalen Ansatz« aber zu weit.

Beratungstermine für Erwachsene vorgeschlagen

Bereits der Name »Selbstbestimmungsgesetz« suggeriere, dass geschlechtliche Identität für alle jederzeit frei wählbar sein müsse. In der Realität stehe für die große Mehrheit der Bevölkerung ihr Geschlecht jedoch nicht in Frage. »Eine voraussetzungslose, jährliche Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages und des Vornehmens lehnen wir daher ab.«

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings, die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher, sowie die Fraktionsvize Andrea Lindholz und Dorothee Bär, schlagen in dem Brief vor, dass Erwachsene vor einer Änderung des Geschlechtseintrags zwei Beratungstermine wahrnehmen müssen. Für Minderjährige solle weiter die bisherige Rechtslage gelten.

Justiz- und Familienministerium hatten im Juni Eckpunkte vorgestellt. Danach sollen Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest für eine Änderung künftig nicht mehr verlangt werden. Für Kinder sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen das mit Zustimmung der Eltern selbst tun können.

CDU-Politiker pocht auf Erziehungsrecht der Eltern

Zu strittigen Fällen für die Gruppe der Minderjährigen ab 14 Jahre heißt es: »Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl - wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht - die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.«

Dies laufe dem Kinder- und Jugendschutz zuwider und stelle einen erheblichen Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern dar, sagte der CDU-Politiker Christoph de Vries. Er warf der Regierung zudem vor, die »berechtigten Sorgen von Lesben- und Schwulenverbänden sowie feministischen Gruppen« nicht ernst zu nehmen. Diese warnten aus gutem Grund vor einem Eindringen von Transfrauen beziehungsweise biologischen Männern in Frauenhäuser, Frauensaunen oder Frauengefängnisse.

© dpa-infocom, dpa:230421-99-393681/3