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UN zu Terror in Nahost: »Gewalt muss beendet werden«

Das humanitäre Völkerrecht soll bei bewaffneten Auseinandersetzungen vor allem die Zivilisten schützen. Nach der Eskalation der Gewalt zwischen Israel und der Hamas stellt die UN konkrete Forderungen.

Gaza-Stadt
Palästinenser haben nach einem israelischen Luftangriff ein junges Mädchen aus den Trümmern eines zerstörten Wohnhauses in Gaza-Stadt gerettet. Foto: Fatima Shbair/DPA
Palästinenser haben nach einem israelischen Luftangriff ein junges Mädchen aus den Trümmern eines zerstörten Wohnhauses in Gaza-Stadt gerettet.
Foto: Fatima Shbair/DPA

Das UN-Menschenrechtsbüro in Genf ist tief besorgt über die Eskalation der Gewalt zwischen Israel und der islamistischen Hamas im Gazastreifen. »Die Gewalt muss beendet werden«, sagte die Chefsprecherin des Büros, Ravina Shamdasani, der Deutschen Presse-Agentur in Genf. »Geiseln müssen freigelassen werden. Die israelischen Behörden müssen von der Abriegelung des Gazastreifens Abstand nehmen und Hassreden, die die Gewalt weiter befeuern, müssen aufhören.«

Das Büro stellt Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht auf beiden Seiten fest. »Das humanitäre Völkerrecht muss aber immer voll respektiert werden. Taten einer Seite, die das humanitäre Völkerrecht verletzen, entbinden die andere Seite nicht von der Verpflichtung, es einzuhalten«, sagte Shamdasani.

UN-Menschenrechtsbüro sieht klaren Verstoß

Die Gewalt der Hamas vom Wochenende hatte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, schon am Dienstag verurteilt. »Wahllos Raketen nach Israel abzufeuern und Menschen als Geiseln zu nehmen ist ein klarer Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht«, betonte Shamdasani erneut.

Sie wiederholte aber auch Türks Kritik an der von Israel verkündeten völligen Abriegelung des Gazastreifens. Israels Grenze zum Gazastreifen ist etwa 50 Kilometer lang, die von Ägypten rund 13 km. Außerdem ist eine Seeblockade in Kraft. Israel hat die Lieferung von Trinkwasser, Nahrungsmitteln, Strom und Treibstoff gestoppt. Türk verwies darauf, dass es nach humanitärem Völkerrecht verboten ist, Menschen das vorzuenthalten, was sie zum Überleben brauchen. »Eine Abriegelung kommt einer Kollektivstrafe gleich, das ist im humanitären Völkerrecht verboten«, sagte Shamdsani.

Das humanitäre Völkerrecht soll Zivilisten und Menschen, die in bewaffneten Konflikten nicht mehr an Kampfhandlungen beteiligt sind, schützen. Kern sind die vier Genfer Konventionen von 1949 und einige Zusatzprotokolle. »Das humanitäre Völkerrecht (HVR) ist universell: Alle Parteien, die sich an den Feindseligkeiten in einem Konflikt beteiligen, sind verpflichtet, das HVR einzuhalten, unabhängig davon, ob es sich um Regierungskräfte oder um nicht-staatliche bewaffnete Gruppen handelt«, schreibt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).

Anders als die EU und einige andere Staaten bezeichnen die Vereinten Nationen die Hamas nicht als »Terrororganisation« und spricht auch nicht von »Terroristen«. »Dies ist eine bewusste Wortwahl«, sagte die Chefsprecherin des UN-Menschenrechtsbüros, Ravina Shamdasani, der Deutschen Presse-Agentur in Genf. »Im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten definiert das humanitäre Völkerrecht den Begriff Terrorismus nicht. Wir sprechen deshalb von bewaffneten Gruppen. Bewaffnete Gruppen sind klar definiert, und sie haben die Verpflichtung, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten.«

© dpa-infocom, dpa:231011-99-523190/6