Die UN-Vollversammlung hat per Resolution einen sofortigen humanitären Waffenstillstand im Gazastreifen verlangt. Das von Ägypten eingebrachte Papier erreichte in New York eine notwendige Zweidrittelmehrheit. 153 Länder stimmten dafür, 10 dagegen. 23 Länder enthielten sich, darunter auch Deutschland.
Die Resolution habe Deutschland »vor eine schwere Entscheidung« gestellt, hieß es vom Auswärtigen Amt via Kurznachrichtendienst X, vormals Twitter. »Wir wollen das unerträgliche Leid der Menschen beenden - in Israel und in Gaza«.
Die Resolution fordere einen »pauschalen Waffenstillstand, sagt aber nicht, warum Israel gezwungen ist, sich zu verteidigen: Weil die Hamas Israel am 7.10. barbarisch angegriffen hat. Und weil die Hamas Israel weiterhin vernichten will.« Deswegen habe Deutschland nicht zustimmen können - aber weil man sich dafür einsetzen wolle, das Leid der Palästinenser zu beenden, habe man auch nicht dagegen stimmen können.
Resolutionen der UN-Vollversammlung sind nicht rechtlich bindend, sondern gelten als symbolisch. Zudem gewähren sie einen Blick auf die Stimmungslage der Welt: Neben der arabischen Welt stimmte ein Großteil der Länder des globalen Südens dafür. Die Länder der Europäischen Union boten ein unterschiedliches Bild: Während neben Deutschland sich beispielsweise auch Großbritannien enthielt, stimmten unter anderem Frankreich und Griechenland dafür. Unter den Nein-Stimmen waren neben Israel beispielsweise die USA, Paraguay, Österreich und Guatemala.
»Katastrophale humanitäre Situation«
Insgesamt stimmten mit 153 deutlich mehr Länder für die Resolution als Ende Oktober, als 120 Länder der UN-Vollversammlung für eine Resolution zur Verbesserung der humanitären Situation und für eine sofortige Waffenruhe im Gazastreifen gestimmt hatten. 14 stimmten damals dagegen, 45 enthielten sich, darunter Deutschland. Die UN-Vollversammlung hat 193 Mitglieder, aus verschiedenen Gründen stimmen aber nicht immer alle ab.
Die Resolution, die nun verabschiedet wurde, geht mit der Forderung nach einem anhaltenden Waffenstillstand noch deutlich über die damalige Forderung nach einer zumindest zeitweisen Waffenruhe hinaus. Zudem drückt das Papier große Sorge über die »Katastrophale humanitäre Situation« im Gazastreifen aus und fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln.
Zuvor waren noch Zusätze zu der Resolution eingebracht worden, die unter anderem die islamistische Hamas deutlich erwähnen und das Massaker vom 7. Oktober deutlich verurteilen wollten. Diese verfehlten aber die notwendigen Zweidrittelmehrheiten.
Israel kritisiert Votum der UN-Vollversammlung
Israel kritisierte die Forderung der UN-Vollversammlung nach einem sofortigen humanitären Waffenstillstand im Gazastreifen. »Die Hamas hat schreckliche Verbrechen begangen und diejenigen, die einen Waffenstillstand unterstützen, ermöglichen es der Hamas, weiter zu überleben und mehr Gräueltaten zu begehen«, sagte der israelische UN-Botschafter Gilad Erdan während der Sitzung der UN-Vollversammlung.
Er forderte die Anwesenden auch dazu auf, den Chef der Hamas im Gazastreifen, Jihia Sinwar, anzurufen und von ihm zu verlangen, die Waffen niederzulegen, sich zu stellen und alle Geiseln freizulassen. »Dann wird es einen echten Waffenstillstand geben, der für immer gelten wird.« Erdan hielt dabei auch ein Schild mit der Telefonnummer des Hamas-Büros in der Hand.
Guterres drängt Weltsicherheitsrat
Der mächtigere UN-Sicherheitsrat, dessen Resolutionen bindend sind, war in der vergangenen Woche erneut an der Verabschiedung einer Waffenstillstands-Resolution gescheitert. Das Gremium hatte bislang nur eine Resolution mit humanitärem Fokus zu dem Konflikt verabschiedet, hauptsächlich weil die USA sich stets hinter Israel gestellt hatten. Die Verabschiedung der Resolution der UN-Vollversammlung ist auch eine Reaktion auf die Vorgänge im Sicherheitsrat.
UN-Generalsekretär António Guterres hatte den Weltsicherheitsrat persönlich gedrängt, sich für einen solchen humanitären Waffenstillstand einzusetzen. In einem entsprechenden Brief an den Rat bezog er sich auf Artikel 99 der UN Charta. Dieser erlaubt dem Generalsekretär, den Sicherheitsrat auf »jede Angelegenheit hinzuweisen, die seiner Meinung nach die Gewährleistung von internationalem Frieden und Sicherheit gefährden kann« und war den UN zufolge zuvor jahrzehntelang nicht angewandt worden.
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